Archiv für 12.2009

Juraexamen.info wünscht einen guten Rutsch!

Geschrieben von: Samuel am 31.12.2009

Liebe Leserinnen und Leser von juraexamen.info, liebe Jurastudenten und Examenskandidaten!

Seit etwa einem halben Jahr sind wir nun mit diesem Jura Blog online. In dieser Zeit konnten wir 205 Artikel zu den Themen Jurastudium und Statsexamen verfassen.

Wir wünschen Euch allen einen guten Rutsch und alles Gute im neuen Jahr 2010! Denen, die im Jahr 2010 ins Examen gehen, viel Erfolg! Wir lesen uns dann wieder im neuen Jahr!

Euer Team von Juraexamen.info

BGH: Aufklärungspflicht bei Gebrauchtwagenkauf

Geschrieben von: Gerrit am 29.12.2009

Der BGH (Urt. v. 16.12.2009 – VIII ZR 38/09) hat entschieden, dass der Verkäufer eines Gebrauchtwagens den Erwerber darüber aufklären muss, dass er das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im Kfz-Brief eingetragenen “fliegenden Zwischenhändler” erworben hat.

Sachverhalt

Der Kläger macht Schadensersatzansprüche aus dem Kauf eines erstmals im Jahr 1994 zugelassenen Pkw Audi A 6 geltend, den er im März 2004 vom Beklagten-1 über einen Gebrauchtwagenhändler – den Beklagten-2 – als Vermittler erworben hatte. In den Kaufvertrags-AGB war unter “Gesamtfahrleistung nach Angaben des Vorbesitzers” als Fahrleistung “201.000 km” eingetragen worden, was dem tachostand entsprach. Als Vorbesitzer waren aus dem Kfz-Brief nur der ursprüngliche Halter sowie der seit dem 16. Februar 2004 als Halter eingetragene Beklagte-1 ersichtlich. Dieser hatte das Fahrzeug jedoch über den Beklagten-2 von einem Zwischenhändler erworben, der beiden Beklagten nur als “Ali” bekannt war und der das Fahrzeug seinerseits von einem weiteren, ebenfalls nicht als Halter im Kfz-Brief eingetragenen Vorbesitzer erworben hatte. Über diese Umstände wurde der Kläger bei…

Juraexamen.info wünscht ein Frohes Fest!

Geschrieben von: simon am 23.12.2009

Liebe Leserinnen und Leser von Juraexamen.info, liebe Besucher! Wir wünschen Euch geruhsame und friedliche Weihnachtsfeiertage. Auf diesem Wege möchten wir uns bei Euch für den regen Zuspruch im letzen halben Jahr bedanken; unser ganz besonderer Dank gilt den Gastautoren, die mit ihren gelungenen Artikeln einen wichtigen Beitrag geleistet haben.

p.s. Und für alle, die gerade mitten im Klausurstress stecken: Viel Erfolg und Durchhaltevermögen!

Euer Team von Juraexamen.info

Synopse EU – EUV / EG – AEU

Geschrieben von: Gerrit am 21.12.2009

Am 1.12.2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Neben zahlreichen materiell-rechtlichen Änderungen hat der Rechtsanwender nun mit vielen formalen Änderungen  zu kämpfen, vor allem mit einer Änderung der “Hausnummern” in ex-EG (jetzt: AEU) und EU. Die Europäische Union (Nachfolgerin der Europäischen Gemeinschaft, Art. 1 Abs. 3 S. 3 EU) ist so freundlich, uns zur Arbeitserleichterung eine synoptische Gegenüberstellung der alten und der neuen Verträge zur Verfügung zu stellen. Abrufbar hier:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:115:0361:0388:DE:PDF

P.S.: Der effet utile (ex-Art. 10 EG) findet sich jetzt in Art. 4 Abs. 3 UAbs. 2 EU.

Gastbeitrag: Höfling, Fälle zu den Grundrechten und ders. Fälle zum Staatsorganisationsrecht

Geschrieben von: christoph am 19.12.2009

Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Marcus veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt zudem auch einen juristischen Blog.

Höfling, Fälle zu den Grundrechten, 2009, München, 170 Seiten, 19,80 € / ders., Fälle zum Staatsorganisationsrecht, 4. Aufl. 2009, München, 207 Seiten, 19,50 €

Ein erster Herausforderer für den kürzlich vorgestellten Klausurenkurs im Staatsrecht II von Degenhart ist Wolfram Höfling mit dem von ihm frisch vorgelegten Band 187 zu den Grundrechten sowie Band 92 zum Staatsorganisationsrecht aus der JuS-Schriftenreihe des Beck-Verlages.

Der Verlag hat mir dankenswerterweise jeweils ein Exemplar zur Verfügung gestellt, was aber natürlich keinerlei Auswirkungen auf das Urteil dieser Rezension hat.

Inhalt

1) Fälle zu den Grundrechten

Das Werk umfasst 16 Grundrechtsfälle mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad. Es richtet sich sowohl an Anfangssemester wie auch an Examenskandidaten und Referendare. In den meisten Fällen werden typische Probleme des Verfassungsprozessrechts verwoben. Wie nicht anders zu erwarten, ist der weit überwiegende Teil der Fälle in Form der Verfassungsbeschwerde eingekleidet. Es findet sich aber auch ein Fall, der die konkrete Normenkontrolle (

Gastbeitrag: Kurz vorgestellt: Epping, Grundrechte

Geschrieben von: christoph am 17.12.2009

Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Marcus veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt zudem auch einen juristischen Blog.

Kurz vorgestellt:Epping, Grundrechte, 4. Aufl. 2010, 471 Seiten, 22,95 €

Der Pieroth/Schlink wird oft von Dozenten empfohlen. Es ist auch wahrlich kein schlechtes Werk. Es hat jedoch seine Eigenheiten. Als echte Alternative dazu möchte ich an dieser Stelle den Epping empfehlen. Er bezaubert durch seinen eingängigen didaktischen Aufbau, der klaren Sprache und fährt auch keine größeren Extratouren in der Dogmatik (Stichwort: Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne), sondern stellt die relevanten Inhalte dar, die man wissen muss.

Im Aufbau unterscheidet sich Epping aber von anderen vergleichbaren Werken: Denn er fängt mit dem leichtesten Grundrecht an und geht somit nicht streng chronologisch vor, wie die meisten seiner Kollegen. Hierin liegt ein Gewinn für den Studenten, der sich zum ersten Mal mit dem Grundrechtesystem des Grundgesetzes auseinandersetzen muss.

Auch stellt Epping 

Gastbeitrag: Rezension – Degenhart, Klausurenkurs im Staatsrecht II für Examenskandidaten

Geschrieben von: christoph am 17.12.2009

Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Marcus veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt zudem auch einen juristischen Blog.

Degenhart, Klausurenkurs im Staatsrecht II für Examenskandidaten, 5. Aufl. 2010, 437 Seiten, 20 €

Der Klausurenkurs im Staatsrecht von Degenhart wurde nunmehr in zwei eigenständige Bücher gespalten: Den neuen Klausurenkurs im Staatsrecht I, der sich vorwiegend an Anfänger wendet und den Klausurenkurs im Staatsrecht II, der sich an Examenskandidaten richtet.

Von der römischen Zahl im Titel sollte man sich nicht verwirren lassen. Auch wenn manche Universitäten und Lehrbücher nach Staatsrecht I, II, und III trennen und dabei die sachliche Auftrennung in Staatsorganisationsrecht, Grundrechte und Europarecht meinen, ist dies bei diesem Werk nicht der Fall. Bei Degenhart bedeutet die “II” lediglich, dass es sich um den zweiten Band einer Serie handelt. Ebensolches Namensschema liegt dem bekannten Klausurenkurs im Strafrecht von Werner Beulke zu Grunde (Anmerkung: Dieser wird…

Gastbeitrag: Rezension – Olzen/Wank, Zivilrechtliche Klausurenlehre

Geschrieben von: christoph am 17.12.2009

Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Marcus veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt zudem auch einen juristischen Blog.

Olzen/Wank, Zivilrechtliche Klausurenlehre mit Fallrepetitorium, 5. Aufl., Köln 2007, 34,80 €

Die “Zivilrechtliche Klausurenlehre” bietet alles aus einer Hand. Anhand von 40 Klausurfällen aus allen Gebieten des BGB soll examensrelevanter Stoff vermittelt werden. Das Buch leistet dabei aber weit mehr, als nur mustergültig gelöste Examensklausuren darzustellen.

Das Werk bietet am Anfang eine nicht nur für Anfänger besonders hilfreiche Einführung in die zivilrechtliche Falllösung, in der die Methodik der Falllösung immer in Bezug zu zivilrechtlichen Fragestellungen erörtert wird. Das fängt bei recht banal erscheinenden Hinweisen zur Erstellung einer Personenskizze und der Erarbeitung der Fallfrage an. Die Autoren widmen sich aber auch methodischen Fragen der Auslegung bis hin zu ganz praktischen Problemen der Ausarbeitung.

Der fortgeschrittene Jurastudent wird sich zwar zunächst fragen, ob die Autoren hier nicht eher die juristischen Anfänger bedienen wollten und er deshalb diesen Abschnitt überspringen sollte. Doch das ein oder andere Detail wurde…

Gastbeitrag: Examensauswertung

Geschrieben von: christoph am 17.12.2009

Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Marcus veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt zudem auch einen juristischen Blog.

Examensauswertung

Ich möchte darauf hinweisen, dass es sehr informativ sein kann, sich die Examensauswertung der Universität Köln anzuschauen. Dort wurden sämtliche Examensklausuren aus Nordrhein-Westfalen der Jahre 2002-2007 systematisch nach abgeprüften Problemschwerpunkten ausgewertet.

Zu den Statistiken sei jedoch anzumerken, dass aus der Häufigkeit der Problemkreise lediglich abgeleitet werden kann, welche Bereiche auf keinen Fall zu vernachlässigen sind. Umgekehrt kann daraus jedoch nicht geschlossen werden, dass bisher nicht geprüfte Punkte nicht in zukünftigen Klausuren abgeprüft werden. Zudem kann die Schwerpunktverteilung in verschiedenen Bundesländern durchaus anders aussehen und auch dort fehlende Problemkreise enthalten. Nichtsdestotrotz ist die Auswertung ein wertvoller Überblick, um zu wissen, was man absolut nicht vernachlässigen darf.

Schweizer Minarett-Verbot vor Menschenrechtsgerichtshof

Geschrieben von: christoph am 16.12.2009

Das umstrittene Schweizer Minarett-Verbot, über das wir bereits berichtet haben, soll nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüft werden. Am 15.12.2009 wurde eine Individualbeschwerde bei dem Straßburger Gericht eingereicht.

Im Beck-Ticker wurde ebenfalls darüber berichtet:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sei nur eine Art Notbremse, meinte der Schweizer Strafrechtsprofessor Stefan Trechsel in der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens zu der Klage Ouardiris. Zuerst müssten alle Instanzen in der Schweiz bis hin zum Bundesgericht angerufen werden. Zudem seien die Beschwerdeführer persönlich vom Minarett-Verbot gar nicht betroffen, weil ihnen kein Gesuch für den Bau eines Minaretts verwehrt worden sei.

Für die mündliche Prüfung vielleicht ein Anreiz, sich kurz mit den einschlägigen Verfahrensnormen der EMRK beschäftigen.

Notwendigkeit der Erschöpfung des Rechtswegs

Der EGMR kann im Individualbeschwerdeverfahren (zu unterscheiden von der Staatenbeschwerde nach Art. 33 EGMR) erst angerufen werden, wenn der innerstaatliche Instanzenzug durchlaufen ist und keine Rechtsbehelfe mehr verbleiben. Daher muss grundsätzlich auch ein Verfassungsgericht wie beispielsweise das BVerfG angerufen werden, selbst wenn dieses nach dem nationalen Recht nicht zum eigentlichen Instanzenzug gehört.

Die Anrufungsfrist nach…

Gastbeitrag: Examen ohne Rep – Ein Zwischenbericht

Geschrieben von: christoph am 15.12.2009

Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Nicolas veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet sich ohne Repetitor auf das Examen vor.

Examen ohne Rep – Ein Zwischenbericht

Kommerzielle Repetitorien gehören in der deutschen Juristenausbildung seit Jahrzehnten zum „Standardprogramm“ auf dem Weg zu einem – hoffentlich erfolgreichen – Staatsexamen. Erst seit einigen Jahren, so scheint es, ist unter Jurastudenten überhaupt bekannt, dass eine Vorbereitung ohne Repetitorium eine echte Alternative sein kann. Nichtsdestotrotz erscheint die Vorstellung allgemein immer noch als beängstigend oder geradezu leichtsinnig, auf die „Vorzüge“ eines solchen Jahreskurses gänzlich zu verzichten. Dass die Wiederholung und Vertiefung der Themen innerhalb einer privaten Lerngruppe mindestens genauso effektiv, wenn nicht sogar effektiver sein kann, ist den allerwenigsten bewusst. Und: Es macht Spaß!

Der folgende Bericht kann insoweit zwar nur als Zwischenbericht gewertet werden (Mein Examen steht erst Mitte nächsten Jahres an), soll aber trotzdem zumindest einige gewichtige Argumente für ein Examen ohne Rep liefern und gleichzeitig einen Einblick in die alltägliche Gruppenarbeit verschaffen. Nach nunmehr 8 Monaten (und über 50 Treffen!) konnten bereits…

Verfassungsbeschwerde gegen Bußgeld wegen Klavierspiels am Sonntag erfolgreich

Geschrieben von: Samuel am 10.12.2009

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 17. November 2009 einer Verfassungsbeschwerde gegen einen Bußgeldbescheid wegen Klavierspiels am Sonntag stattgegeben.

Sachverhalt
Der Beschwerdeführer bewohnt mit seiner Ehefrau und sechs Kindern ein Reihenhaus in Berlin. Nach dem Beschwerdevorbringen sind alle Familienmitglieder “musikbegeistert, einige praktizierende Musiker”. Die Tochter des Beschwerdeführers übt jeden Tag am späten Nachmittag für etwa eine Stunde Klavier. Als sie an einem Sonntag im Februar 2008 wiederum Klavier – Präludien und Französische Suiten von Bach – übte, rief der Nachbar, der sich durch das Klavierspiel gestört fühlte, nach ca. 1/2 bis 3/4 Stunde die Polizei. Nachdem die Polizeibeamten gegangen waren, übte die Tochter noch ca. 15 Minuten weiter Klavier. Das zuständige Bezirksamt setzte wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Verbot, an Sonn- und Feiertagen Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird (§ 4 LImSchG Bln), eine Geldbuße in Höhe von 75,– € gegen den Beschwerdeführer fest. Auf seinen Einspruch hin reduzierte das Amtsgericht die Geldbuße auf 50,– €. Der vor dem Amtsgericht als Zeuge vernommene Polizeibeamte bekundete, dass er…

Juraexamen.info – Aufsatzwettbewerb – Siegerehrung

Geschrieben von: christoph am 9.12.2009

Liebe Leser und Besucher von Juraexamen.info, nach ausgiebiger Beratung wurde nunmehr entschieden, wer die ersten drei Plätze im Juraexamen.info-Aufsatzwettbewerb belegt hat:

1.

Der 1. Platz ging an den Beitrag “Der materiellrechtliche Verzicht im allgemeinen Verwaltungsrecht” von Phillipp. Der erste Platz erhält einen Büchergutschein für den Verlag C.F. Müller im Wert von 150 €.

2.

Den 2. Platz belegte der Beitrag “Examen ohne Repetitor” von Anna-Lena. Der zweite Platz darf sich aus unserem Fundus an Rezensionsexemplaren zwei Bücher aussuchen.

3.

Den 3. Platz belegte der Beitrag “Die Eintragung einer GbR ins Grundbuch – der berühmte Federstrich des Gesetzgebers” von Johannes. Der dritte Platz erhält immerhin noch ein Exemplar aus unserem Fundus an Rezensionsexemplaren.

Weiter so!

In diesem Rahmen nochmals vielen Dank für diese Beiträge, die zum Ausbau des Inhalts der Seite beigetragen haben! Wir danken zudem Nico, der bereits zwei Rezensionen zu unserer Seite beisteuern konnte!

Auch in der Zukunft hoffen wir, dass wir weitere Gastbeiträge erhalten. Nur so kann unser inhaltliches Angebot auch in die Breite ausgebaut…

BGH: Unwirksamkeit von AGB über Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

Geschrieben von: Gerrit am 9.12.2009

Der BGH hat heute entschieden, dass bestimmte AGB-Klauseln über die Belehrungspflicht des Verkäufers bei Fernabsatzverträgen mit § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unvereinbar sind (VIII ZR 219/08). Das Urteil besitzt hohe Examensrelevanz. Zu beachten ist, dass es nicht um die Frage geht, wann die Rückgabefrist zu laufen beginnt, sondern es geht um die Unwirksamkeit der Klauseln nach AGB-Recht. Prozessual lässt sich dies in ein Verfahren nach dem UKlaG einkleiden.

Hier die entsprechenden Passagen aus der BGH-Pressemitteilung Nr. 250/09:

“Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Die Beklagte betreibt über die Internethandelsplattform eBay Handel unter anderem mit Heimtextilien, Kinder- und Babybekleidung sowie Babyausstattungen. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln in Anspruch, die diese für den Abschluss von Kaufverträgen über ihre bei eBay bestehende Internetseite verwendet. Im Revisionsverfahren hatte der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs über die Wirksamkeit dreier Klauseln zu entscheiden, deren Verwendung das Berufungsgericht der Beklagten untersagt hatte.

Die erste Klausel lautet:…

BVerfG zu § 130 IV StGB (Volksverhetzung)

Geschrieben von: simon am 4.12.2009

In Ergänzung zu unseren Artikeln zum Tod des Beschwerdeführers und zum NPD Gedenkmarsch befasst sich der folgende Artikel mit dem Beschuss des BVerfG vom 04.11.2009 – 1 BvR 2150/08, insbesondere im Hinblick auf § 130 StGB, dessen Auslegung, Verfassungsmäßigkeit und Bedeutung im Rahmen von Art. 5 GG.

Vorab bleibt noch festzuhalten, dass man den § 130 StGB fürs Examen zumindest kennen und sich die wesentlichen Definitionen zu Gemüte geführt haben sollte, insbesondere da es einem in der Klausur schwer fallen wird, die Tatbestandsmerkmale des § 130 StGB improvisatorisch zu definieren. Die Definitionen finden sich wie immer in jedem Lehrbuch oder Kommentar. Im Rahmen der Prüfung ist insbesondere zu beachten, dass im Rahmen des § 130 Abs. 1 StGB ein reines „Geeignetsein“ ausreicht; § 130 Abs. 3 StGB erfasst die sog. „Auschwitzlüge“.

Der Schutzbereich des…

Blitzen nicht erlaubt! – Zur Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

Geschrieben von: Samuel am 3.12.2009

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 11.8.2009 (Az. 2 BvR 941/08) der anlasslosen Video- und Geschwindigkeitsüberwachung des Straßenverkehrs Grenzen gezogen.

Sachverhalt
Im Januar 2006 wurde auf der BAB 19 in Fahrtrichtung Rostock von der Ordnungsbehörde eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Videoaufzeichnung erfolgte mit dem Verkehrskontrollsystem Typ VKS. Dem Beschwerdeführer, der an diesem Tag mit seinem Pkw auf dieser Strecke fuhr, wird vorgeworfen, er habe bei km 98,6 fahrlässig die zulässige Höchstgeschwindigkeit (100 km/h) außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Deshalb wurde gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro festgesetzt. Die eingelegten Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid, mit denen der Beschwerdeführer insbesondere rügte, dass die Video-Aufzeichnung des Verkehrsverstoßes mangels konkreten Tatverdachts ohne ausreichende Rechtsgrundlage angefertigt worden sei, hatten keinen Erfolg. Als ausreichende Rechtsgrundlage für die vorgenommene Geschwindigkeitsmessung wurde von den Gerichten der Erlass zur Überwachung des Sicherheitsabstandes nach § 4 StVO des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Juli 1999 angesehen.

Entscheidung
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde…

Vertrag von Lissabon – Welche Neuerungen bringt er?

Geschrieben von: christoph am 2.12.2009

Am 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Damit enden die mehrjährigen und zähen Verhandlungen über die institutionelle Reform der EU. Welche Neuerungen der Vertrag mit sich bringt, sollte – je nach Prüfer –  für die mündliche Prüfung beherrscht werden. Aus diesem Grund möchte ich die wichtigsten Änderungen zumindest überblicksartig darstellen.

Verfahrensänderungen

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft  die Abstimmungsgewichte zwischen den Mitgliedsländern. Diese werden neu verteilt. Die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat wird auf neue Politikbereiche ausgedehnt, um so eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung zu begünstigen.  Das Vetorecht einzelner Länder wird in vielen Bereichen abgeschafft. Die Zuständigkeiten der Kommission werden erweitert und das Parlament erhält ein stärkeres Mitspracherecht im Rechtsetzungsprozess.

Das Europäische Parlament wird laut Bundesregierung sogar gleichberechtigter Gesetzgeber mit dem EU-Ministerrat. Auch die nationalen Parlamente müssen in Zukunft frühzeitig in den europäischen Gesetzgebungsprozess eingebunden werden.

Mehr Kompetenzen

Es gilt immer noch das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung. Die EU hat somit immer noch keine Kompetenz-Kompetenz, sie kann sich also keine eigenen Kompetenzen durch Beschluss zukommen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat in

Arzt wies Schwangere nicht auf HIV-Test hin – 1,4 Mio. € Schadensersatz

Geschrieben von: stephan am 2.12.2009

Sachverhalt

Ein Gynäkologe hatte es unterlassen, eine Schwangere auf die Möglichkeit eines HIV-Tests hinzuweisen, was die Mehrheit der Ärzte jedoch regelmäßig tut. Die mit dem HI-Virus infizierte Mutter steckte ihr Baby an, welches infolge zahlreicher Krankheiten im Säuglingsalter – u. a. einer schweren Lungenentzündung – nun körperlich und geistig behindert ist. Der Arzt hatte argumentiert, dass er  seine Patientin nicht gefragt habe,  weil sie eine wohlhabende Person gewesen sei. Bei ihr sei keine HIV-Infektion zu erwarten gewesen. Sie hätte es als Affront empfinden können, nach einem Aids-Test gefragt zu werden. Die Frau hatte von ihrer Ansteckung nichts gewusst.

Entscheidung des LG München

Mit dieser etwas gewagten Argumentation (HIV/Aids ist sicherlich ein Problem aller Gesellschaftsschichten!) drang er freilich nicht vor Gericht durch. Das LG München sprach der betroffenen Familie (es gab zwei Kläger: die Eltern und das Kind, vertreten durch die Eltern) vielmehr in einem Teilurteil (vom 9. 6. 20089 O 14628/04,

Mein erster Tag als Referendar

Geschrieben von: Gerrit am 2.12.2009

Für viele von Euch vielleicht noch in weiter Ferne, für manche (besonders die, die gerade das erste Examen geschrieben haben) auch ganz nah: Das juristische Referendariat, das mit dem zweiten Examen abschließt, nach dem man sich dann als Volljurist fühlen darf. Gestern ging es bei mir los, und zwar am LG Bonn.

Wann bewerben?

Für diejenigen, die gerade ihr Examen hinter sich gebracht haben und noch nicht so recht wissen, wie es weitergeht (Promotion? LL.M.?): Man kann sich am besten direkt nach dem Examen bewerben. Entschließt man sich dann, vor dem Referendariat noch etwas anderes zu machen, kann man den Einstellungstermin “schieben”. Das bedeutet, man behält seinen Listenplatz und wird nur zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt. In NRW kann man derzeit allerdings nur um jeweils mindestens drei Monate schieben.

Wie geht es weiter?

Rückt der Einstellungstermin näher, bekommt man eine ganze Flut von Briefen vom zuständigen OLG. Man erhält die Nachricht, dass die Einstellung zu einem bestimmten Termin beabsichtigt ist. Dann bekommt man einen Stapel Formulare für die Dienststelle und das LBV (Landesamt für Besoldung…

Nachtrag: Veranstalter des Zugspitz Laufes freigesprochen

Geschrieben von: simon am 1.12.2009

Wie den Nachrichten zu entnehmen ist, ist der Veranstalter des Zugspitz-Laufes vom Amtsgericht Garmisch Partenkirchen freigesprochen worden. Als Gründe werden folgende Aspekte angeführt:

  • Die eigenverantwortliche Selbstgefährdung sperrt vorliegend die obejktive Zurechnung.
  • Der Veranstalter hätte nicht alle 700 Läufer kontrollieren können und diese zudem in ausreichender Weise informiert.
  • Die beiden späteren Todesopfer wären in der Lage gewesen, das Rennen abzubrechen und haben das Rennen aus sportlichem Ehrgeiz fortgesetzt.
  • Zum Zeitpunkt der Kenntnis des Wetterumschwungs befanden sich viele Läufer schon im hochalpinen Bereich, es kann nicht geklärt werden, ob ein Abbruch zu diesem Zeitpunkt noch zu einer Rettung hätte führen können.

Was kann man also mitnehmen? Meiner Meinung nach sollte man sorgältig die Einzelheiten der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung darlegen und diese abgrenzen zur Fremdgefährdung. Darüberhinaus sollte der Sachverhalt genau studiert werden, auch im Hinblick auf die Quasi-Kausalität. Die Alarmglocken sollten schrillen bei: Nichtinformation, schlechter und unzureichender Information, Minderjährigen, überlegenem Wissen des Veranstalters, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten etc.

BVerfG: Berliner Ladenöffnungsgesetz verfassungswidrig – Keine verkaufsoffenen Adventssonntage

Geschrieben von: stephan am 1.12.2009

Das BVerfg hat pünktlich zum 1. Dezember entschieden, dass die liberalen Berliner Ladenöffnungszeiten, die die Möglichkeit einer Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen vorsah, verfassungswidrig sei. Beschwerdeführer waren die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (1 BvR 2857/07) und das Erzbistum Berlin (1 BvR 2858/07).
Prozessual galt es zunächst die Frage zu beantworten, ob und inwieweit sich Religionsgemeinschaften im Wege einer Verfassungsbeschwerde auf die verfassungsrechtliche Sonn- und Feiertagsgarantie des Art. 139 WRV (i.V.m. Art. 140 GG) berufen können. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die
Verfassungsbeschwerden für zulässig gehalten, weil die Beschwerdeführer
die Möglichkeit einer Verletzung in ihrem Grundrecht aus Art.

Zwischenprüfung und jetzt?

Geschrieben von: simon am 1.12.2009

Liebe Leserinnen und Leser von juraexamen.info, auf Anregung eines Kommilitonen entstand der folgende Grundsatzartikel, der Gedanken aufgreift, mit denen wir uns bereits in der Vergangenheit überblicksartig beschäftigt haben. Ich möchte mir jedoch noch eine Vorbemerkung erlauben: Die Studienordnungen der einzelnen Universitäten sind im Fluss, genau wie die Prüfungsordnungen in den einzelnen Bundesländern. Bitte habt Verständnis dafür, dass es uns nicht möglich ist, alle möglichen Konstellationen und Möglichkeiten im Blick zu behalten; ich möchte mich daher auf meine persönlichen Erfahrungen in Bonn/NRW beschränken. Der Artikel soll Denkanstoß für 3.-5. Semester und Freischussinteressierte sein, ein Besuch bei der Fachstudienberatung sollte in jedem Fall stattfinden.

Zwischenprüfung! Die ZP ist im Fach Jura ja eher notwendiges Übel, eine selbständige Bedeutung kommt ihr in den seltensten Fällen zu, sie wird eben „mitgemacht“ und man hat sie irgendwann, im Idealfall nach dem 3. oder 4. Semester. Will man sich jetzt schon mit dem Examen beschäftigen? Sicher nicht….so ging es mir jedenfalls. Und eher mit Glück, als Verstand hat in Sachen Planung am Ende doch alles so geklappt, wie ich es mir…