Archiv für 09.2009

Gastbeitrag: Die Eintragung einer GbR ins Grundbuch – der berühmte Federstrich des Gesetzgebers

Geschrieben von: Gerrit am 30.09.2009

Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Johannes zum neuen § 899a BGB veröffentlichen zu können. Johannes ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht der Universität Bonn und absolviert dort ein Promotionsstudium.

Die Neuregelung

Mit einem Federstrich  hat der Gesetzgeber die lange strittige Frage,  wie eine rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das Grundbuch einzutragen ist, geklärt: Nach § 47 Abs. 2 S. 1 GBO sind nunmehr bei der Eintragung eines Rechtes für eine GbR auch deren Gesellschafter im Grundbuch einzutragen. § 15 Grundbuchverfügung (GBV) Abs. 1 lit. c n.F. sieht hierfür vor, dass die Gesellschafter wie (sonstige) natürliche oder juristische Personen einzutragen seien. Der Name und Sitz der Gesellschaft können zusätzlich angegeben werden. Damit wendet sich der Gesetzgeber gegen den BGH, der erst kürzlich entschieden hat, GbR seien ohne weitere Zusätze mit dem Namen (und ggf. Sitz) der Gesellschaft einzutragen.  Eine Eintragung könnte nun statt „jura repititorium bonn gbr“ lauten „Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus M. Lutter…

Arbeitnehmerdatenschutz: Neuregelung nach der Wahl?

Geschrieben von: Gerrit am 30.09.2009

Die Wahl und der voraussichtliche Regierungswechsel sind auch für das Arbeitnehmerdatenschutzrecht von Interesse: Nachdem der scheidende Arbeitsminister Olaf  Scholz kurz vor der Wahl noch den Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes vorgelegt hatte (BDatG), soll derzeit auch aus schwarz-gelben Reihen an einer entsprechenden Gesetzesvorlage gearbeitet werden.  Vor allem die  FDP hat dazu schon innerparteiliche Vorarbeit geleistet, die sie in der zukünftigen Koalition wohl auch umzusetzen gedenken wird. “Eile mit Weile!” mag man der neuen Regierung zurufen: Erstens harren derzeit dringendere Probleme als der Arbeitnehmerdatenschutz der Bewältigung (transparentes Steuersystem, Bildung, Gesundheit, Renten [Wo genau versteckt sich eigentlich die von Älteren oft beschworene Generationengerechtigkeit bei der jüngst eingeführten Rentengarantie zu Lasten meiner Generation?], Beruf und Familie) , zweitens ist niemandem mit einem Schnellschuss gedient. Das BDSG zeichnet sich vor allem durch schlechte Gesetzgebungstechnik, systematische Intransparenz und unklare Begrifflichkeiten aus. Der neue § 32 BDSG bildet hier ein abschreckendes Beispiel (vgl. Thüsing, NZA 2009, 865). Ein BDatG sollte es besser machen.

S. auch:

Arbeitnehmerdatenschutz: Neuer § 32 BDSG tritt am 1.9.2009 in Kraft

Arbeitnehmerdatenschutz: Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Klarstellung: Überhangmandate sind nicht per se verfassungswidrig

Geschrieben von: stephan am 30.09.2009

Aber im Fernsehen haben die doch gesagt, …

Anlässlich der Bundestagswahl 2009 wurde im Fernsehen immer wieder von “Experten” das deutsche Wahlrecht erklärt. Dabei wurde vor allem auch ausführlich erläutert, wie es zu sog. Überhangmandaten kommt, da diese bei der diesjährigen Wahl eine besonders wichtige Rolle gespielt haben und beinahe sogar zum Zünglein an der Waage geworden wären. In diesem Zusammenhang wurde auch immer wieder von Politikern, Journalisten und “Experten” darauf hingewiesen, dass das BVerfG eigentlich entschieden habe, dass die Überhangmandate verfassungswidrig seien und bis 2011 eine Reform erforderlich sei. SPD-Politiker argumentierten, dass eine schwarz-gelbe Mehrheit auf der Grundlage von Überhangmandaten zwar (noch) legal, aber nicht legitim sei.

Was aber hat das BVerfG nun wirklich entschieden? Sind die Überhangmandate selbst per se verfassungswidrig?

BVerfG: Überhangmandate können verfassungskonform sein

Wie so oft wurde im Fernsehen die wahre Sachlage verkürzt und vereinfacht und daher leider auch juristisch ungenau dargestellt. Maßgebende Entscheidung des BVerfG ist das Urteil vom 3. 7. 20082 BvC 1/07 und

Wählen per Internet als Lösung für die niedrige Wahlbeteiligung?

Geschrieben von: christoph am 28.09.2009

Niedrige Wahlbeteiligung

Die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl an diesem Sonntag ist auf einen historischen Tiefstand gefallen. Nach Angaben des ZDF belief sich die Wahlbeteiligung auf lediglich 71,2%. Damit machten nochmals deutlich weniger Deutsche von ihrem Wahlrecht Gebrauch als bei der vorangegangenen Bundestagswahl.

2005 wurde bereits mit 77,7% die bis dahin niedrigste Wahlbeteiligung bei einer Bundestagswahl verzeichnet. Insgesamt waren diesmal mehr als 62 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.

Meines Erachtens besteht ein Grund für die niedrige Wahlbeteiligung darin, dass viele Leute schlichtweg zu faul sind, den Weg zum Wahllokal anzutreten, um ihre Stimme abzugeben. Ein Entgegenwirken zugunsten einer höheren Wahlbeteiligung könnte demnach durch eine elektronische Wahl über eine Internetplattform bewirkt werden.

Internetwahl noch nicht in Sicht

Bundeswahlleiter Roderich Egeler hat jedoch als Reaktion auf die niedrige Wahlbeteiligung darauf hingewiesen, dass eine Stimmabgabe vom heimischen Computer aus bei Wahlen in Deutschland weiterhin nicht in Sicht ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2009 den Einsatz solcher Geräte zwar für grundsätzlich zulässig erklärt. Die elektronische Auszählung der Stimmen sei vom Wähler aber bei den bisher eingesetzten Geräten nicht…

Bayern: Präventive Festnahme von sogenannten “Islamisten”

Geschrieben von: Gerrit am 28.09.2009

Laut FAZ hat die bayerische Polizei heute in München zwei Personen in Gewahrsam genommen, die zum Al Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen sollen. Den Personen werden jedoch keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zur Last gelegt. Vielmehr sei die Ingewahrsamnahme eine vorbeugende Maßnahme zum Schutz des Oktoberfestes. Dieses sei in Drohvideos von Islamisten im Vorfeld der Bundestagswahl gezeigt worden. Die beiden Personen sollen bis zum Ende des Oktoberfestes am 4. Oktober in Gewahrsam bleiben.

Aus rechtlicher Sicht stellt sich die Frage, wie ein solcher Freiheitsentzug zu rechtfertigen ist. Nach Art. 104 Abs. 1 GG kann die Freiheit der Person nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nach Art. 104 Abs. 2 GG nur der Richter zu entscheiden. Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten.

Da es sich…

Aufsatzwettbewerb

Geschrieben von: Gerrit am 28.09.2009

Liebe Leser und Besucher von Juraexamen.info, manche von Euch werden mitbekommen haben, dass wir für die Endauswahl zum besten freien juristischen Internetprojekt 2009 nominiert wurden. Gewonnen hat den Preis letztlich die Seite openjur.de, deren Betreibern wir noch einmal ganz herzlich gratulieren.

Immerhin konnten wir als Teilnehmer der Endrunde einen Büchergutschein des Verlages C.F.Müller im Wert von 150 Euro ergattern, den wir an Euch weiterreichen wollen. Dazu rufen wir einen Aufsatzwettbewerb aus, dessen Gewinner besagten Gutschein erhält. Der Zweitplatzierte erhält zwei Bücher seiner Wahl aus den Rezensionsexemplaren, die wir von Verlagen zugeschickt bekommen haben, der Drittplatzierte ein solches Buch seiner Wahl.

Euer Aufsatz sollte ein aktuelles, examensrelevantes Thema behandeln und sich in der Länge an den hier veröffentlichten Beiträgen orientieren.  Einsendeschluss ist der 15.11.2009. Die Beiträge schickt Ihr am besten per Mail an christophwerkmeister@gmx.de.  Nach Möglichkeit werden wir nicht nur die drei besten Aufsätze veröffentlichen, sondern auch die übrigen uns eingesandten Beiträge.

Ach so: Bitte erzählt doch Euren Freunden und Bekannten von diesem Wettbewerb, damit möglichst viele Beiträge eingehen. Wir freuen uns auf Eure Ideen!

Und täglich grüßt das…oder: BGH zu Schönheitsreparaturklauseln

Geschrieben von: simon am 23.09.2009

Klauseln zu Schönheitsreparaturen: Sie sind nicht tot zu kriegen und die Vermieter werden auch immer geschickter. Diesmal aber nicht ganz so kreativ, denn das Thema „Farbwahl“ war vor kurzem noch ganz aktuell (BGH – Urteil vom 18. Juni 2008 – VIII ZR 224/07, geisterte auch durch JUS und Life&Law, gell Christoph?! ;) ) Die dortigen AGB wiesen den Mieter an, „die Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten“ durchzuführen. Der BGH erklärte diese Klausel für unwirksam.

Der BGH hatte sich aktuell mit folgender Klausel auseinanderzusetzen: “Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Weißen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände.” Der Senat erklärte auch diese Klausel für unwirksam, da eine unangemessene Benachteiligung gem. § 307 BGB vorliege, da sich die oben genannten Einschränkungen…

BGH: Kein nachbarrechtlicher Ausgleichanspruch bei Schaden durch Feuerwerksrakete

Geschrieben von: Gerrit am 21.09.2009

Entscheidung

Der BGH (Urteil vom 18. September 2009 – V ZR 75/08) hat entschieden, dass dem Eigentümer eines Grundstücks (bzw. dessen Versicherer aus übergegangenem Recht) kein Anspruch analog § 906 Abs. 2 S. 2 BGB zusteht, wenn der Nachbar in der Neujahrsnacht eine Feuerwerksrakete zündet und diese ohne Verschulden des Nachbars ein auf dem Nachbargrundstück stehendes Gebäude in Brand setzt.

Sachverhalt

Der Beklagte zündete am Abend des 1. Januar 2006 auf dem Grundstück des von ihm bewohnten Hauses eine Leuchtrakete. Diese stieg zunächst ca. 5 m gerade nach oben, schwenkte dann zur Seite und drang durch eine ca. 67 bis 87 mm breite Spalte zwischen Außenwand und Dach in eine etwa 12 m entfernte Scheune ein. Dort explodierte sie und setzte nicht nur die Scheune, sondern den ganzen Gebäudekomplex in Brand (Scheune, Getreidelager, Schweinestall, Wohnhaus, Garagen) (vgl. BGH-Pressemitteilung Nr. 188/09).  Die Versicherung des Geschädigten nahm den Beklagten aus einem nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch…

Außerordentliche Kündigung wegen “Diebstahl” von Brotaufstrich?

Geschrieben von: stephan am 19.09.2009

Der Diebstahl geringwertiger Sachen als Anlass für eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses hat sich mittlerweile zu einem echten Dauerbrenner entwickelt. Nachdem wir bereits ausführlich über den Pfandbon-/Emmely-Fall berichtet haben, folgt nun ein neuer Sachverhalt, bei dem allerdings im Unterschied zur Pfandbon-Geschichte keine Verdachtskündigung vorlag, sondern der Diebstahl bewiesen war.

LAG Hamm: Kündigung unverhältnismäßig

Das LAG Hamm (Urteil vom 18.09.2009 – 13 Sa 640/09) entschied nun, dass eine außerordentliche Kündigung unverhältnismäßig sei, wenn ein Bäcker lediglich den Brotaufstrich seiner Arbeitgebers verzehrt habe, ohne diesen zuvor zu bezahlen. Methodisch lässt sich dies im Gutachten im Rahmen der umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall festmachen.

Nachdem die Rechtsprechung in letzter Zeit noch sehr streng bei ähnlichen Sachverhalten war, scheint sich nun eine etwas großzügigere Haltung durchzusetzten.

Der Fall gibt Anlass, sich noch einmal mit den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung im Arbeitsrecht auseinander zu setzen (der Emmely-Fall kam letzten Monat im Vortrag in der mündlichen Prüfung in NRW dran!).  Aus strafrechtliches Sicht ist noch interessant, ob…

Test: Online Lernsystem – www.jurastudium.de – Strafrecht BT

Geschrieben von: christoph am 18.09.2009

Vor kurzem konnte ich das Online-Lernangebot von www.jurastudium.de testen. Die Lektion, die ich mir zu Gemüte führte behandelte das Strafrecht, genau genommen den besonderen Teil (erhätlich unter http://strafrecht.paux-rein.de/).

Das Lernprogramm

Das Lernprogramm findet komplett online statt. Es muss keine zusätzliche Software heruntergeladen werden. Einmal eingeloggt, kann man entweder abstrakt gehaltene Skripten auf dem PC lesen, Fragen und Literaturnachweise zu dem jeweiligen Themenkomplex abrufen oder sich in einem Frage-Antwort-Spiel in Karteikartenmanier auf dem Computer abfragen.

Inhaltlich

Inhaltlich gilt es zu diesem Lernprogramm, wovon ich bisher nur den Strafrecht BT testen konnte, zu sagen, dass schon eine recht umfängliche Sammlung an Stoff in der Online-Datenbank vorhanden ist. Das Programm ist insofern weitestgehend vollständig, was im Strafrecht allerdings auch von jedem Lehrwerk im Grundsatz zu erwarten ist.

In puncto Schwerpunktsetzung fällt bei der Präsentation der Inhalte über den Webbrowser jedoch auf, dass eher unwichtige Details sich nicht nennenswert von den Wissen, dass Ihr definitiv können müsst, unterscheidet. Sollte man also als Anfänger mit den Inhalten konfrontiert werden, wird es schwerer als bei den meisten…

Illegales downloaden ohne Konsequenzen möglich? Rapidshare muss IP-Adressen rausgeben

Geschrieben von: christoph am 17.09.2009

Dem Artikel liegt zwar kein aktueller Sachverhalt zugrunde. Dennoch handelt es sich um ein kontemporäres Thema, das in meinen Augen in der breiten Öffentlichkeit noch nicht hinreichend kommuniziert wird.

Zunächst: Was ist überhaupt ein One-Click-Hoster?

Da die meisten Jurastudenten nicht gerade die Computer-Spezialisten in spe sind, muss ich wohl zunächst einmal erklären, was der Dienst Rapidshare (oder ähnliche Anbieter wie uploaded.to, filesharing.biz etc.) überhaupt anbietet:

Viele Nutzer haben große Dateien, die sie gerne verbreiten möchten. Da für E-Mail-Anhänge in der Regel Größenbeschränkungen gelten, werden so genannte One-Click-Hoster wie RapidShare immer beliebter. Auf deren Seiten lädt man die Dateien hoch. Anschliessend erhält man einen Link. Nur wer diesen kennt, kann den Download starten. Für eine solche Leistung muss man sich nicht einmal anmelden.

Was man wissen muss: Bei jedem Download und Seitenbesuch, den man im Internet tätigt, hinterlässt man Spuren in Form seiner IP-Adresse. Die IP-Adresse ist eine Art Nummernschild des Computers, über das die Anbieter von Internetzugängen ihre Kunden identifizieren können.

Rechtliche Aspekte beim Downloaden

Sofern dann urheberrechtlich geschützte Inhalte im Internet über Filesharing  oder eben Dienste…

Nutzungsersatzpflicht bei Rücktritt auch für Verbraucher? – Klarstellung durch BGH

Geschrieben von: stephan am 17.09.2009

EuGH: Kein Nutzungsersatzanspruch bei Nachlieferung

Einer der wichtigsten Fälle der letzten Jahre im Kaufrecht war wohl zweifelsohne der Quelle-/Backofen-Fall, über den wir hier ebenfalls ausführlich berichtet haben. Der EuGH (NJW 2008, 1433) entschied, dass ein Verbraucher im Falle einer Nachlieferung nicht zum Wertersatz verpflichtet werden könne, ansonsten bestünde keine Richtlinienkonformität. Der nationale Gesetzgeber reagierte daraufhin mit der Einführung des neuen § 474 Abs. 2 BGB.

BGH: Die Rspr. des EuGH gilt nicht für den Rücktritt

Nun entschied der BGH (v. 16.09.2009 – VIII ZR 243/08) in einem aktuellen Fall, dass diese Rspr. nicht auf die Rechtsfolgen eines Rücktritts übertragen werden könne. Dem ist zuzustimmen, denn bei einem Rücktritt erfolgt – anders als bei der Nachlieferung als ein Fall der Nacherfüllung – eine vollständige Rückabwicklung des Vertrages. Auch die Verbrauchgüterkaufs-RL…

APR eines Arztes durch heimliche Filmaufnahmen verletzt

Geschrieben von: stephan am 16.09.2009

Einordnung der Problematik

Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen: Das Spannungsfeld zwischen allgemeinen Persönlichkeitsrechten und der Meinungs- und Pressefreiheit ist eine klassische juristische Problematik, welche sowohl in öffentlichrechtlichen Klausuren, aber u.U. auch im Zivilrecht (Deliktsrecht) oder gar im Strafrecht (bei den Beleidigungsdelikten) vorkommen kann. Die Examensrelevanz solcher Fälle kann also nicht hoch genug geschätzt werden.

LG Düsseldorf gibt bei heimlichen Filmaufnahmen dem APR den Vorrang

Das LG Düsseldorf (Urteil vom 02.09.2009 – 12 O 273/09) hat nun einen Sachverhalt zu entscheiden, der typische rechtliche Folgeprobleme eines “investigativen Journalismus” aufweist: Eine Reporterin hatte sich als vermeintliche Patientin in eine Arztpraxis eingeschlichen und dann heimliche Filmaufnahmen des Beratungsgesprächs mit dem Arzt gemacht, um so zu belegen, wie leicht man in Deutschland an gefährliche Psychopharmaka komme.

In diesem Fall habe die Pressefreiheit hinter den Persönlichkeitsrechten des Arztes zurückzutreten, urteilte das Düsseldorfer LG. Es betonte dabei vor allem, dass die Heimlichkeit der Aufnahmen zu einem sehr schweren Eingriff in das APR des Arztes führe. Außerdem bestünde ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und…

Wirtschaftsministerium: Linklaters wegen mangelnder Ressourcen mit Gesetzesentwurf beauftragt

Geschrieben von: christoph am 15.09.2009

Der aktuellste Auftrag zum Gesetzesentwurf für eine Großkanzlei

In der Diskussion um die Mitarbeit privater Sachverständiger an Gesetzesentwürfen hat das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt, zum Thema «Bankensanierung» über keine ausreichenden eigenen personellen Ressourcen mit praktischen Kenntnissen und Erfahrungen verfügt zu haben. Deswegen habe es sich von der Rechtsanwaltskanzlei Linklaters beraten lassen. Dies antwortet die Bundesregierung (BT-Drs. 16/13983) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/13899).

Vereinbarkeit mit dem GG

Nachdem bereits die Kanzlei Freshfields beim Entwurf des Finanzmarktstabilisierungsgesetz mitwirkte und zuletzt weitere Gesetzesentwürfe vom Wirschaftsministerium an die Kanzlei Linklaters delegiert wurden, muss man sich langsam fragen, ob eine solche Handhabe mit dem geltenden Recht noch vereinbar ist.

Der Grundsatz der Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, wobei die Gesetzgebungsorgane nach dem GG hierfür zuständig sind. Eine Delegation von Staatsgewalt auf Private ist so lange noch in Ordnung, wie die von externen Beratern erarbeiteten Entwürfe lediglich als Vorschlag bzw. Anregung in Betracht gezogen werden. Gesetzesinitiativen können nämlich nach Art. 76 Abs.

Gastbeitrag: Examen ohne Repetitor

Geschrieben von: simon am 14.09.2009

Wir freuen uns, heute einen Erfahrungsbericht unserer Gastautorin Anna – Lena posten zu können zum Thema „Examen ohne Repetitor“. Dies umso mehr, da wir persönlich diesbezüglich wenig eigene Erfahrungen mit einfließen lassen können. Die Verfasserin hat ein (mit Prädikat) abgeschlossenes Studium in Freiburg hinter sich.

Examen ohne Repetitor

Das Examen rückt näher und so langsam stellt sich die Frage, wie man sich denn am Besten auf den “Hammer am Ende” vorbereiten sollte. Für die meisten beschränkt sich die Wahl auf zwei Alternativen: kommerzielles Repetitorium oder Ex-o-Rep (Examen ohne Repetitor) mit einer Lerngruppe. Der folgende Beitrag soll Mut zum Ex-o-Rep machen und ein kleine Anleitung für einen gelungenen Einstieg bieten.

To Rep or not to Rep?! Eine Entscheidungshilfe… Kommerzielle Repetitorien sollen hier gar nicht verteufelt werden, sie leisten häufig gute Arbeit und insbesondere für auditive Menschen mag es durchaus die richtige Vorbereitungsform sein. Viele Studenten besuchen ein Repetitorium jedoch nicht aufgrund einer bewussten Entscheidung, sondern vielmehr aus „Gruppenzwang“, bzw. weil sie eine Vorbereitung ohne Repetitorium für sich selbst als nicht diskutabel empfinden. Das ist…

Nominierung – Bestes Freies Juristisches Internet Projekt 2009

Geschrieben von: simon am 13.09.2009

Liebe Besucher von Juraexamen.info,

wir freuen uns, Euch mitteilen zu können, dass die Seite für die Verleihung des Preises für das Beste Freie Juristische Internet Projekt 2009 nominiert wurde.

http://lawgical.de

http://jurawiki.de/BestesFreiesJuristischesInternetProjekt2009

Wir bedanken uns schon jetzt bei allen Lesern und Usern, die mit ihrem regen Zuspruch dafür gesorgt haben, dass die Autoren stets motiviert und mit Spass an der Sache ihrer Arbeit nachgehen konnten.

Beste Grüße,

Euer Team von juraexamen.info

München: S-Bahn-Fahrgast stirbt nach brutaler Attacke

Geschrieben von: christoph am 12.09.2009

Spiegel Online berichtet, wie ein 50jähriger Mann aus München einer brutalen Attacke von S-Bahn-Schlägern erlag. Gegen die beiden festgenommenen Schläger wird wegen versuchten Mordes ermittelt.

Abgesehen von der grotesken Sinnlosigkeit einer solchen Tat konnte es sich mir nicht ganz erschließen, warum nur wegen versuchten Mordes ermittelt wird. Ich persönlich würde in einem solchen Fall eher an § 227 StGB denken, wobei der Unmittelbarkeitszusammenhang hier ohne Probleme zu bejahen wäre (sogar nach der sog. Lethalitätstheorie, nach der die jeweilige Körperverletzung unmittelbar in die Todesfolge umschlagen muss).

Die erschreckende Tat zeigt, dass nicht nachvollziehbare Gewalttaten einen regelmäßigen Bestandteil unseres Gesellschaftsbildes darstellen. Insofern schätze ich mal, dass in rechtspolitischer Hinsicht eine Verschärfung des JGG bzw. der öffentlich-rechtlichen Überwachungsmöglichkeiten wieder einmal aufkochen könnten.

BVerfG: 14 Jahre Verfahrensdauer sind zu lang für einen Zivilprozess

Geschrieben von: christoph am 12.09.2009

Zu BVerfG, Beschluss vom 02.09.2009 – 1 BvR 3171/08:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Beschluss vom 02.09.2009 einen 14 Jahre andauernden Zivilprozess um Abfindungsansprüche aus einem Sozietätsvertrag als unverhältnismäßig lang beurteilt und die Beschwerdeführerin deshalb in ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 20 Abs. 3 GG verletzt gesehen.

Prüfungsstandort

In der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes im materiellen Sinn für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten ableiten lässt (vgl. BVerfGE 82, 126, 155).

Das hier geprüfte Grundrecht ergibt sich aus dem Rechtsstaatsgebot. In vereinzelter Rechtsprechung hat das BVerfG dieses Recht auch (ggf. zusätzlich) aus Art. 19 Abs. 4 GG hergeleitet. Art. 19 Abs. 4 GG gewährt jedoch lediglich effektiven Rechtsschutz. Es geht also um die Frage, ob überhaupt eine gerichtliche Überprüfung…

Sensibles Thema: Doppelgeschlechtlichkeit

Geschrieben von: simon am 11.09.2009

Ein sensibles Thema beschäftigt momentan die Sportwelt. Laut aktueller Meldungen ist die südafrikanische 800-Meter-Weltmeisterin Caster Semenya doppelgeschlechtlich (sog. Zwittertum, Hermaphroditismus). Dies soll das Ergebnis eines Geschlechtstest sein, der schon vor dem sensationellen 800m Sieg bei den diesjährigen Weltmeisterschaften in Berlin angeordnet worden ist.

Mir stellen sich in diesem Kontext interessante rechtliche Fragen, die es zu diskutieren gilt.

  • Inwiefern verbietet das Allgemeine Persönlichkeitsrecht überhaupt einen Geschlechtstest, bzw. welche „Verdachtsmomente“ müssen vorliegen? Oder ist hier nicht schon die Menschenwürde gem. Art 1 GG berührt?
  • Gewährt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht einem zweigeschlechtlichen Sportler das Recht auf die Teilnahmen an einem Wettkampf?
  • Stellt ein Verbot an der Teilnahme damit auch ein Berufsverbot i.S.d. Art. 12 GG dar?
  • Das (neue) AGG trifft auch Bestimmungen zum Problemkreis, wie sind diese zu behandeln?
  • Ganz profan: Sind die zuständigen Verbände grundrechtsgebunden und wenn ja, warum und welche Entscheidungen fallen einem dazu ein?
  • Interessante Problematik aus der Rspr des BVerfG (27. 5. 20081 BvL

Zum allgemeinem Persönlichkeitsrecht eines eBay-Verkäufers

Geschrieben von: christoph am 10.09.2009

Zu Landgericht Hannover, Urteil vom 13.05.2009 (Az.: 6 O 102/08, BeckRS 2009,15783).

Wird ein Anbieter im Bewertungsportal der Internetplattform eBay negativ mit dem Kommentar “Handy als «neu» angeboten – Handy-Zubehör gebraucht – das nenne ich Betrug!!!!” bewertet, stellt dies eine zulässige Meinungsäußerung dar, die den Bewerteten nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.

Rechtliche Bewertung

Der eBay-Verkäufer sah sich durch die negative Bewertung in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und klagte auf Unterlassung mittels einem quasinegatorischen Unterlassungsanspruch aus §§ 1004 I analog i.V.m. 823 I BGB.

Das Problem lag hier, wie meist bei solchen Fällen bei der Abwägung im Rahmen der Rechtswidrigkeit. Beim allgemeinem Persönlichkeitsrecht (APR) handelt es sich um ein sog. “Rahmenrecht”; das bedeutet im Gutachten, dass die Rechtswidrigkeit nicht indiziert wird, sondern, dass diese positiv festzustellen ist. Ob die Äußerung hier rechtswidrig war, ergibt sich sodann durch eine umfassende Abwägung, wobei das APR hier mit der Meinungsfreiheit – oder sofern diese nicht einschlägig ist, mit der allgemeinen Handlungsfreiheit – des Käufers abzuwägen ist.

Schutzbereich der

Randnotiz: EuGH zur Riesterrente

Geschrieben von: simon am 10.09.2009

Bitte was? Bei der Riester Rente handelt es sich, vereinfach gesagt um ein privates Rentenmodell, das durch den Staat gefördert wird. Die Bezeichnung geht auf Bundesminister Walter Riester zurück, der dieses Modell erstmals vorschlug.

Klage der Kommission beim EuGH: Problematisch waren und sind im bisherigen Riester Modell insbesondere drei Punkte:

  • Eine Förderung ist nur möglich für Personen, die in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind.
  • Grenzgänger (z.B. Arbeitnehmer) dürfen das, mit staatlicher Hilfe angesparte Kapital nur dann für den Kauf oder Bau einer Wohnung verwenden, wenn es sich dabei um eine Immobilie in Deutschland handelt.
  • Drittens wird kritisiert, dass die staatliche Riesterförderung zurückzugewähren ist, wenn der vormals Berechtigte nicht mehr in Deutschland Steuern zahlt (z.B. Altersruhesitz in Italien).

Der EuGH hält im Rahmen seiner Entscheidung fest, dass es sich hinsichtlich des ersten strittigen Punktes um eine versteckte Diskriminierung handle und damit ein Verstoß gegen Art. 39 EG und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68, Art. 18 vorliege. Ein solcher liege ebenso im…

EuGH: Keine generelle Wertersatzpflicht nach fristgerechtem Widerruf

Geschrieben von: Samuel am 4.09.2009

Der EuGH hat gestern (Urteil vom 03.09.2009 – C 489/07) in einem mit Spannung und von Onlinehändlern mit Nervosität erwarteten Urteil entschieden, dass ein Verbraucher, der von seinem Widerrufsrecht im Fernabsatz Gebrauch macht, nicht generell dazu verpflichtet werden darf, dem Verkäufer Wertersatz für die Nutzung der Ware zu leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen allerdings kann ein Verbraucher, der die Ware auf eine mit den Grundsätzen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, durchaus zum Wertersatz verpflichtet werden.

Sachverhalt
Frau M. kaufte am 02.12.2005 über das Internet von Herrn K. ein gebrauchtes Notebook zum Preis von 278,00 Euro. Herr K. hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung, dass der Käufer für die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme eingetretene Verschlechterung der Ware Wertersatz leisten müsse, die im Übrigen auch § 357 Abs. 3 BGB entspricht.

Nach acht Monaten widerrief Frau M. den Kaufvertrag. Dies war möglich, weil die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und die Widerspruchsfrist damit noch nicht zu…

“Das Auto ist in einem Superzustand!” – Arglistige Täuschung?

Geschrieben von: stephan am 4.09.2009

Merke: Gebrauchtwagenhändler sind im juristischen Sachverhalt idR nicht schutzwürdig!

Das AG München (Urteil v. 26.11.2008, Az.: 251 C 19326/08) hat neulich einen Fall zum Schuldrecht/BGB AT entschieden, der im allseits beliebten Milieu des Gebrauchtwagenmarktes spielt. Der Gebrauchtwagenhändler ist heute das, was zur Zeit der Entstehung des BGB (so 1890-1900) der Viehhändler war: Er ist grundsätzlich nicht schutzwürdig!

Diese Wertung sollte man für das Examen auf jeden Fall immer im Hinterkopf haben, dann hätte man auch mit dem vorliegenden Fall kein Problem gehabt.

AG München: Beschreibung eines Autos mit “Superzustand” kann arglistige Täuschung sein

Im Internet pries der Verkäufer einen Mercedes SLK an. Das Auto sei in einem “Superzustand”. Die Gewährleistung wurde ausgeschlossen. Der Käufer musste jedoch bereits nach 20 bis 30 Kilometern feststellen, dass er das Auto nur auf 80 bis 100 km/h beschleunigen konnte. Noch bevor er zuhause ankam blieb das Auto dann ganz stehen. Der Käufer machte Mängelrechte geltend, der Verkäufer verweigerte jegliche Ansprüche.

Das AG München entschied nun, dass sich der…

Festschrift für Prof. Dr. jur. Dr. hc. mult. Chuck Norris, LL.M. (Surfer’s Paradise), attorney at law

Geschrieben von: stephan am 3.09.2009

Dieser Artikel soll die herausragenden juristischen Leistungen von Professor Chuck Norris würdigen. Zu seinen bahnbrechenden wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie praktischen Errungenschaften zählen:

  • Chuck Norris übereignete erstmals eine Kaufsache nach § 433 Abs. 1 BGB.
  • Chuck Norris ist eine Superrevisionsinstanz.
  • Chuck Norris ist auch mit 5 Promille noch schuldfähig.
  • Chuck Norris hat einen Anspruch auf unmögliche Leistung.
  • Was der EuGH sagt, hat Anwendungsvorrang; was Chuck Norris sagt, hat Geltungsvorrang.
  • Chuck Norris ist eine Ein-Mann-GbR.
  • Chuck Norris hat Schuldrecht auf Lücke gelernt.
  • Art. 1 GG behauptet, die Menschenwürde sei unantastbar. Chuck Norris hat mit der Menschenwürde gefummelt.
  • Wer mit Chuck Norris einen Dienstvertrag abschließt, schuldet einen Erfolg.
  • Professor Di Fabio hat die Einleitung zum Taschenbuch-GG geschrieben. Chuck Norris den Rest.
  • Chuck Norris hat eine seriöse Limited.
  • Chuck Norris kann auf seine Menschenwürde verzichten und am Zwergenweitwurf teilnehmen.
  • Chuck Norris kann § 985 BGB abtreten.
  • Chuck Norris hat das Examen mit der BGB-Taschenbuchausgabe geschrieben.
  • Die von Chuck Norris aufgestellten Rechtssätze stehen

Mütze als Kopftuch-Ersatz in der Schule nicht erlaubt

Geschrieben von: Samuel am 3.09.2009

In einem Urteil vom 20. August 2009 (Az.: 2 AZR 499/08) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass sich das Bekundungsverbot auch auf Mützen erstreckt, mit denen Haare, Haaransatz und Ohren einer Frau vollständig bedeckt und die erkennbar als Ersatz für ein islamisches Kopftuch getragen werden.

Sachverhalt

Bei der Klägerin handelt es sich um eine Lehrerin, die seit 1997 an einer Gesamtschule in NRW tätig ist. Während der Arbeitszeit trug sie ein islamisches Kopftuch als Zeichen ihrer religiösen Zugehörigkeit. Im Jahr 2006 trat jedoch ein neues Schulgesetz in Kraft. Nach dem Landesschulgesetz von Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen Lehrer und pädagogische Mitarbeiter unter anderem keine Kopftücher tragen, wenn sie damit ihre Zugehörigkeit zum Islam bekunden wollen. Auf diese neue Rechtslage wurde sie von ihrem Arbeitgeber, dem Land NRW, nachdrücklich hingewiesen. Seitdem trägt sie eine Mütze mit Strickbund, durch die Haare, Haaransatz und Ohren vollständig bedeckt sind. Mit der Begründung, bei dieser Mütze handele es sich lediglich um einen Ersatz für das verbotene Kopftuch, wurde die Klägerin erneut zur…

Buddy Ogün – Hallo Sönke

Geschrieben von: christoph am 3.09.2009

http://www.buddyoguen.de/ : Frage mich, ob die ganzen 185er hier wegen Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193StGB)  gerechtfertigt sind? Könnt ja mal einen Selbstversuch starten ,-)

AGB-Recht: 20-jährige Selbstnutzungsklausel unwirksam

Geschrieben von: christoph am 2.09.2009

Etwas langweilig, aber sollte man für den Ernstfall doch vlt.  schonmal gehört haben:

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat eine Klausel für nichtig erklärt, mit der eine Stadt die Käufer von geförderten Grundstücken in einem neuen Wohngebiet zu einer langjährigen Selbstnutzung verpflichten wollte.

Die Klausel benachteilige die Kläger als Käufer unangemessen und schieße über ihren Zweck, Bodenspekulation zu verhindern und einheimische Familien zu fördern, deutlich hinaus, befand die 22. Zivilkammer. Die Revision wurde zugelassen (Urteil vom 27.08.2009, Az.: 22 U 213/07).

Argumentation

Der Schwerpunkt liegt bei einem solchen Vertrag bei der Prüfung von § 307 Abs. 1, 2 BGB. Die Schwierigkeit, die sich im Rahmen dieser Norm für den Studenten stellt, ist es, die jeweiligen, sich widerstreitenden Interessen herzuleiten und diese dann umfassend abzuwägen. Die Vertragspartei darf nämlich nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben benachteiligt sein:

Wie bereits gesagt, standen hier aus Sicht des Verkäufer der Zweck,  Bodenspekulation…

BAG: Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz

Geschrieben von: Gerrit am 2.09.2009

Das BAG (Urt. v. 19.5.2009 – 9 AZR 241/08, NJW 2009, 2698) hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz gegen seinene Arbeitgeber haben kann. Dieser ergebe sich aus § 618 BGB i.V.m. § 5 Abs. 1 ArbStättV, der auch individualschützend sei.  Die Betätigungsfreiheit des Arbeitgebers nach § 5 Abs. 2 ArbStättV stehe nicht entgegen, wenn Landesrecht diese durch ein Rauchverbot einschränke.

Das Urteil belebt ein Thema neu, das in vergangenen Jahren mehrfach Gegenstand von Examensklausuren war: Das Rauchverbot. Ging es bislang meist um die Verfassungsmäßigkeit entsprechender Regelungen, erreicht die Thematik nun die zivilrechtliche Ebene. Das Urteil sollte man kennen.

§ 46b StGB: Die neue Kronzeugenregelung im Strafrecht

Geschrieben von: christoph am 1.09.2009

Neue Kronzeugenregelung

Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten beitragen, kommt ab dem 01.09.2009 die neue Kronzeugenregelung zugute. Danach dürfen Richter die Strafe der Kronzeugen mildern oder ganz von einer Strafe absehen. Die relevante Norm in diesem Zusammenhang wird der neue § 46b StGB sein.

Voraussetzungen

Von der neuen Strafzumessungsregelung kann ein Täter dann profitieren wenn er selbst eine mittelschwere bzw. schwere Tat begangen hat und sein Wissen über Tatsachen offenbart, die wesentlich zur Aufklärung einer schweren Straftat nach § 100a Abs. 2 StPO beitragen oder durch die eine schwere Straftat nach § 100a Abs. 2 StPO verhindert werden kann.

Ausschluss

Die neue Regelung finde keine Anwendung wenn der Kronzeuge sein Wissen erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens offenbart. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass die Angaben des Täters von den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten auf Ihre Stichhaltigkeit hin überprüft werden können, bevor über die jeweilige Strafmilderung entschieden wird.

Zudem werden die Strafen der für Falschangaben einschlägigen Straftatbestände (

§ 32 BDSG tritt in Kraft

Geschrieben von: Gerrit am 1.09.2009

Der neue § 32 BDSG zum Arbeitnehmerdatenschutz tritt heute in Kraft. S. dazu auch folgende Artikel:

Arbeitnehmerdatenschutz: Neuer § 32 BDSG tritt am 1.9.2009 in Kraft

Arbeitnehmerdatenschutz: Videoüberwachung am Arbeitsplatz

NEU: Literaturhinweis: Thüsing, NZA 2009, 865 ff.

NEU: Literaturhinweis: Hanloser, MMR 2009, 594 ff.