Archiv für 07.2009
“Emmely” geht in 3. Runde
Geschrieben von: Gerrit am 31.07.2009
Der “Emmely”-Prozess geht in die Revision (BAG 3 AZN 224/09). Zur Erinnerung: Einer Kassiererin wurde wegen vermuteter Veruntreuung von 1,30 Euro gekündigt. Das ArbG Berlin hielt die Kündigung für wirksam, bestätigt wurde das Judiz durch das LAG Berlin, welches aber (auch) falsche Aussagen der Klägerin im Kündigungsschutzprozess als Rechtfertigung für die Kündigung heranzog.
Das BAG wird jetzt nicht nur darüber zu befinden haben, ob einner Kündigung wegen 1,30 Euro der Grundsatz von Treu und Glauben entgegensteht, sondern auch, ob erst im Kündigungsschutzprozess aufgetretene Gründe (falsche Aussagen) eine Kündigung rechtfertigen können. Dogmatisch verbirgt sich dahinter die Frage, ob es für den Kündigunggrund auf den Zeitpunkt der Erklärung oder den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ankommt.
VGH Mannheim: Freiburger Alkoholverbot rechtswidrig
Geschrieben von: simon am 31.07.2009
Hintergrund: Die Stadt Freiburg hat für ein bestimmtes Viertel der Innenstadt eine Verordnung erlassen, nach der es (auf zwei Jahre befristet) verboten ist, alkoholische Getränke auf den öffentlich zugänglichen Flächen außerhalb konzessionierter Freisitzflächen zu konsumieren oder mit sich zu führen, wenn aufgrund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar ist, diese dort zu konsumieren. Zeitliche Geltung hatte das Alkoholverbot in den Nächten von Freitag bis Montag, jeweils von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und für die Nacht vor einem gesetzlichen Feiertag. Ein Verstoß ist bußgeldbewehrt. Begründet wurde die Maßnahme mit der Bekämpfung der Gewaltdelikte, deren zahlenmäßiger Anstieg auf den Alkoholkonsum zurückzuführen sei. Der VHG hatte sich mit der Verordnung im Rahmen einer Normenkontrolle (eines Jurastudenten) auseinanderzusetzen.
VGH Mannheim: Nach Ansicht des Gerichts ist die Verordnung vom Polizeigesetz nicht gedeckt. Insbesondere stellt das Gericht auf den unbedingt erforderlichen Gefahrbegriff ab. Mit Gefahr wird ein Sachverhalt bezeichnet, in der bei ungehindertem Weiterlauf, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen wird. Dies erfordere jedenfalls eine “abgesicherte Prognose”. Tatsächlich weise aber…
Strafrechts-Klassiker: Der Rose-Rosahl-Fall (Preußisches Obertribunal, GA 7, 322)
Geschrieben von: stephan am 29.07.2009
Einordnung/Examensrelevanz: Der Rose-Rosahl-Fall ist einer der Klassiker zum sog. error in persona. Problematisch ist hier vor allem die Frage, inwiefern sich ein solcher Identitätsirrtum des Haupttäters für den Anstifter auswirkt. Diese Frage ist bis heute heftig umstritten.
Sachverhalt (http://de.wikipedia.org/wiki/Rose-Rosahl-Fall): Der Holzhändler Rosahl aus Schiepzig versprach dem Arbeiter Rose, ihn reichlich zu belohnen, wenn er den Zimmermann Schliebe aus Lieskau erschösse. Rose legte sich daraufhin zwischen Lieskau und Schiepzig (nahe Halle) in den Hinterhalt, um Schliebe, den er genau kannte, aufzulauern. Während der Dämmerung sah er einen Mann des Weges daherkommen. Diesen erschoss er, da er ihn für Schliebe hielt. In Wirklichkeit war es der 17-jährige Kantorssohn Harnisch. An der Stelle des Mordes findet sich heute ein Gedenkstein (Blutstein bei Lieskau).
Lösung: Das Preußische Obertribunal hat den auführenden Täter Rose wegen Mordes verurteilt. Der Anstifter Rosahl wurde wegen Anstiftung zum Mord verurteilt. Der error in persona war also für Haupttäter und Angestifteten nach Ansicht des Gerichts unbeachtlich. Für diese Lösung spricht die grundsätzliche Akzessorietät der Haftung des Teilnehmer.
Der BGH folt im Wesentlichen dieser…
Vorbereitung zwischen Klausuren und Mündlicher Prüfung
Geschrieben von: simon am 29.07.2009
Und nun? Hat man den Spannungsbogen bis zu den schriftlichen Klausuren aufrecht erhalten können und die Nachwehen der Feierlichkeiten überstanden, kommt recht schnell das schlechte Gewissen auf mit der brutalen Frage: „Was nun?“. Kurzfristig muss einfach Erholung sein, fahrt weg, packt die Bücher und Unterlagen in den Schrank und versucht, die Klausuren und den Stoff für ein paar Wochen (6-8 sind meiner Meinung nach vollkommen angemessen) zu vergessen. Manche nutzen die Zeit für Praktika oder Nebenjobs, ich für meinen Teil lag eher auf der faulen Haut.
Mittelfristig muss man natürlich versuchen, wieder in den Lernrythmus zu kommen. Das „Reinkommen“ an sich ist schon schwer genug, daher würde ich meinen, dass man sich langsam rantasten sollte, allein schon in Bezug auf die Zeit. Tastet euch also langsam wieder an die Arbeitsweise ran und habt kein schlechtes Gewissen, wenn das in der ersten Woche überhaupt nicht funktioniert.
Was ist zu tun? Inhaltlich meine ich, ist es vor allem wichtig, den ganz normalen Prüfungsstoff zu wiederholen, denn dieser wird in der mündlichen Prüfung erwartet. Denn das Stellen…
EuGH-Classics: Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in Europa
Geschrieben von: Gerrit am 29.07.2009
Limited, S.A.R.L. und BV sind Euch kein Begriff? Nicht wirklich schlimm – im schriftlichen Staatsteil des Examens. Im Schwerpunkt und der Mündlichen kann es da schon anders aussehen. Limited, S.A.R.L. und BV Rechtsformen von EG-Staaten, die der GmbH ähneln. Seit den Urteilen des EuGH in den Rs. Centros, Überseering und Inspire Art tummeln sie sich auch in Deutschland und jagen der GmbH Marktanteile ab.
Der Anfang: Daily Mail
Wir schrieben das Jahr 1988, der Eiserne Vorhang steht noch – auch für Wegzugswillige Gesellschaften aus Europa. Die britische Zeitung „Daily Mail“ will dem drückenden Steuersatz der Queen entfliehen und ihren Verwaltungssitz von der Insel auf den Kontinent verlegen.

Die britischen Finanzbehörden sehen das gar nicht gern und untersagen den Wegzug. Natürlich kommt es zum Rechtsstreit – und dieser gelangt zum EuGH. Luxemburg kommt zu dem Schluss, dass „die Artikel 52 und 58 EWG-Vertrag [jetzt 48 EG], beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines…
Praktikum / Nebentätigkeit in einer Großkanzlei
Geschrieben von: christoph am 28.07.2009
Die Motivation
Viele Studenten haben den vagen (nicht näher erklärbaren) Traum, später mal als Big Shot in einer international agierenden Wirtschaftssozietät anzuheuern. Dies liegt vermutlich an den zahlreichen Grisham-Verfilmungen und an der äußerst intensiven Öffentlichkeitsarbeit der soeben benannten Kanzleien.
Wie die Arbeit, die Voraussetzungen und die Stimmung in solch einem Laden allerdings wirklich ist, bekommen nur die wenigsten von den zukünftigen Staranwälten mit. Dieser Artikel basiert auf meiner eigenen Einschätzung nachdem ich als Praktikant und auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter neben der Promotion bei unterschiedlichen Großkanzleien gearbeitet habe.

Voraussetzungen für die Bewerbung
Anhand der einschlägigen Werbeträger habt Ihr sicherlich schon erkannt, dass die Wirtschaftskanzleien exzellente Noten und auch sonstiges Engagement bevorzugen. Das ist allerdings nur teilweise richtig. Es kommt regelmäßig auf die konkrete Lage auf dem Arbeitsmarkt an. Angebot und Nachfrage regieren hier.
Sofern man als Praktikant eingestellt werden möchte, muss sicherlich ein ganz ordentlicher Notenschnitt vorhanden sein. Andererseits gibt es aber auch sehr viele solcher Kanzleien mit entsprechenden Praktikantenprogrammen. Bei den renommiertesten Kanzleien gibt es in dieser Sparte sicherlich mehr Bewerber als freie Praktikatenplätze.…
Die mündliche Prüfung: 17 Punkte im Vortrag – so gehts!
Geschrieben von: stephan am 28.07.2009
Im folgenden Artikel will ich meine Erfahrungen bei der Vorbereitung auf den Vortrag in der mündlichen Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen weitergeben. Natürlich kann man bei jedem Tipp auch wieder anderer Ansicht sein, ich denke aber, dass meine Ratschläge der hM entsprechen dürften.
1. Gründet eine Lerngruppe für das Vortragstraining!
Ja ja, ich weiß. Das mit der Lerngruppe kennt ihr schon und habt es mindestens schon hundertmal gehört. Aber ich rufe es gerne nochmal ins Gedächtnis: Nichts ist wichtiger als eine gute Lerngruppe. Dies gilt beim Vortrag noch viel mehr als sonst, denn irgendwie muss man die Vortragssituation simulieren.
Die meisten von uns sind noch nicht gerade rhetorisch erfahren, sodass ein regelmäßiges Training unverzichtbar ist, um die nötige Sicherheit zu gewinnen. Auch andere Fähigkeiten erwirbt man hierdurch wie von selbst, z.B. ein souveränes Timing. Es ist wichtig, die Vortragszeit möglicht auszuschöpfen (z.B. 10 von 12 Minuten) ohne in die Gefahr eines Überziehens zu kommen, denn dann wird idR wirklich gnadenlos die Uhr angehalten und Euer Vortrag unterbrochen.
2. Verschiebt das Kuscheln auf die Zeit nach…
BGH-Klassiker – Der Schwimmschalterfall (BGHZ v. 24.11.1976 – VIII ZR 137/75, BGHZ 67, 359 = NJW 1977, 379)
Geschrieben von: stephan am 27.07.2009
Bedeutung/Examensrelevanz: Der Schwimmschalterfall ist immer noch DER Klassiker zum sog. Weiterfresserschaden, denn in diesem Fall hat der BGH erstmals die Voraussetzungen für dieses Rechtsinstitut näher herausgearbeitet. Der Fall beschäftigt sich außerdem mit der stets aktuellen und auch nach neuem Recht noch nicht endgültig geklärten Frage nach dem Verhältnis von Delikts- und Vertragsrecht. Für das neue Recht nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz wird vertreten, dass die Rspr. zum Weiterfresserschaden nicht mehr gelten könne, da sonst der Vorrang der Nacherfüllung (realisiert durch das Fristsetzungserfordernis) ausgehöhlt werden könne. Diese Ansicht hat sich aber nicht durchsetzen können. Damit gilt die Rechtsfigur des Weiterfresserschadens weiterhin.
Sachverhalt: Die Beklagte stellt Reinigungs- und Entfettungsanlagen für Industrieerzeugnisse her, in denen durch Erhitzen und Verdampfen von Perchloräthylen das von den zu reinigenden Blechteilen abgewaschene Öl abgeschieden wird; ein mit einem Stromabschalter verbundener Schwimmer, den die Beklagte von einer ausländischen Zulieferfirma bezogen haben will, soll dabei verhindern, daß die normalerweise mit Flüssigkeit bedeckten Heizdrähte durch das Verdampfen freigelegt werden.
Die Firma D. hatte eine derartige Reinigungsanlage zum Preis von ca. 20 000 DM bestellt. Die Beklagte…
BGH: Haftung der Reparaturwerkstatt bei Nichtbeachtung der Wartungsvorschriften des Herstellers
Geschrieben von: christoph am 26.07.2009
Zu BGH, Urteil vom 23.07.2009 – VII ZR 164/08:
Eine Fachfirma muss Schadensersatz zahlen, wenn sie bei der Grundüberholung eines Motors die über die anerkannten Regeln der Technik hinausgehenden Sicherheitsanforderungen in den Wartungsvorschriften eines Herstellers nicht beachtet. Nach diesem Urteil gilt dies sogar dann, wenn die entsprechenden Wartungsvorschriften nicht für die Werkstatt zugänglich waren.

Problemaufriss
Das Problem, das sich hier stellt, gilt es im Rahmen der Pflichtverletzung bei einem Schadensersatzanspruch im Rahmen des Werkvertragsrechts zu diskutieren. Sofern man der Meinung des BGH hier folgt, handelt es sich bereits um eine leistungsbezogene Pflichtverletzung, so dass die Reperatur, die den Herstellervorgaben nicht gerecht wird, bereits mangelhaft ist, obwohl eigentlich die anerkannten Regeln der Technik beachtet worden sind. Das Werk ist nach dem BGH selbst dann als mangelhaft anzusehen, wenn die Herstellervorgaben für den Werkunternehmer nicht zugänglich waren.
Ob dann tatsächlich ein Schadensersatzanspruch bestehen soll, hängt dann aber noch vom Vertretenmüssen des Werkunternehmers ab. Der BGH hat hier klargestellt, dass…
Wie ging das nochmal mit § 823 BGB?
Geschrieben von: stephan am 25.07.2009
Professor Berger von der Uni Köln hat ein Youtube-Video mit einem Rap zu § 823 BGB erstellt (Stichwort: “Rapucation”). Also wir fanden es ganz lustig.
Elvis lebt – und studiert Jura!
Geschrieben von: stephan am 25.07.2009
Liebe Erstsemester und angehende Jura-Studenten. Ihr solltet wissen, was Ihr Eurer Mama antut, wenn Ihr Jura studiert:
Politisch brisantes BVerfG-Urteil: BND-Untersuchungsausschuss wurde durch die Bundesregierung nicht hinreichend informiert – Rechte des Bundestages daher verletzt
Geschrieben von: stephan am 25.07.2009
Das BVerfG hat in seinem mit Spannung erwarteten Beschluss zum BND-Untersuchungsausschuss (17.06.2009, Az 2 BvE 3/07) entschieden, dass die Bundesregierung das Informations- und Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestages aus Art. 44 GG verletzt habe (prozessual war ein Organstreit, Art. 93 I Nr. 1 GG, einschlägig). Der Ausschuss hatte sich mit brisanten politischen Themen beschäftigt. Es ging namentlich um Verwicklungen des BND im Irak, CIA-Flüge über Deutschland, Verschleppungen während des Irakkrieges, den Fall Murat Kurnaz und vor allem auch um die Rolle von SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier, der damals unter Schröder das Kanzleramt führte. Auch Otto Schily war von dem Ausschuss befragt worden. Über all diese kleinen und großen Skandale war in den Medien ausführlich berichtet worden.
Unkooperatives Verhalten der Regierung war verfassungswidrig
Die Arbeit des BND-Untersuchungsausschusses wurde von der Regierung jedoch erwartungsgemäß nicht gerade durch kooperatives Verhalten erleichtert: Sie hatte dem Ausschuss nur eingeschränkte Aussagegenehmigungen erteilt und die Herausgabe von Akten nur eingeschränkt genehmigt. Dadurch habe die Regierung das Recht des Bundestages aus…
Abi und jetzt?
Geschrieben von: simon am 23.07.2009
Liebe Leserinnen und Leser von juraexamen.info, liebe Besucher, auch wenn wir primär auf das Examen vorbereiten wollen, so sind mir beim Durchstöbern diverser Foren und studienspezifischer Seiten doch oft Fragen wie folgende aufgefallen:
“…Hallo, ich bin 19 und werde diesen Sommer mein Abitur ablegen, ich dachte mir, dann Jura zu studieren. Allerdings werde ich wohl “nur” einen Abischnitt von 2,5 erreichen, sodass ich Angst habe, später “durchs Raster zu fallen”. Ich habe nämlich gehört, dass sogar 1er Abiturienten später nur mit einer “Drei” abschneiden und so Angst um ihre berufliche Zukunft haben müssen….”
Darauf folgen oft hahnbüchene Antworten, die sich ungefähr so anhören:
“….was? Nur 2,5? Dann solltest du lieber eine Lehre machen…”
“…mit ner 3 im Examen bist du quasi arbeitslos…”
“…ich bin im ersten Semester und sage dir: Lass es sein….es ist alles sooooo langweilig….das musst du aber vorher wissen….”
Man kann nicht mit allen Vorurteilen aufräumen und das soll auch gar nicht Aufgabe des Artikels sein. Auch will ich keinen kompletten Studienführer schreiben, da gibt es auch sehr gute im Handel, worauf…
Arbeitnehmerdatenschutz: Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Geschrieben von: Gerrit am 22.07.2009
Lidl soll seine Arbeitnehmer per Videokamera ausgespäht haben. Damit hat der Arbeitnehmerdatenschutz einen aktuellen Aufhänger, der sich im Schwerpunkt und in der mündlichen Prüfung bemerkbar machen kann. Die Videoüberwachung von Arbeitnehmern hat schon mehrfach das BAG beschäftigt, zuletzt im August 2008.
Gesetzliche Grundlagen
Maßgeblich für die Zulässigkeit der Videoüberwachung ist zunächst die EG-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG. Diese ist allerdings „technologieneutral“ verfasst, so dass sich für die Videoüberwachung keine Besonderheiten ergeben. Die Richtlinie wurde in Deutschland mit dem BDSG umgesetzt.
Im Datenschutzrecht geht es häufig darum, widerstreitende Grundrechtspositionen in praktische Konkordanz zu bringen (dadurch lässt sich auch die Grundrechtsdogmatik sehr gut anhand diese Themas abprüfen). Dabei geraten regelmäßig das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer sowie das Eigentumsrecht und die Berufsausübungsfreiheit des Arbeitgebers in Konflikt. In Fällen, die das BAG zu entscheiden hatte, waren zudem Briefsendungen abhanden gekommen, so dass das Gericht auch das Postgeheimnis der Postkunden in die Abwägung mit einbeziehen musste.
Auf einfachgesetzlicher Ebene regeln § 6b BDSG und
Geschrieben von: christoph am 22.07.2009 In einem Artikel der Welt-Online äußert sich der Finanzrechtler Joachim Wieland über die Verfassungsmäßigkeit der im Grundgesetz vorgesehenen Schuldenbremse. Seiner Meinung nach ist dieser Plan nicht mit der Verfassung vereinbar, da die neue Schuldenbremse im Grundgesetz den Staat dazu zwinge, Mehreinnahmen zur Schuldentilgung anstatt für Entlastungen aufzubrauchen. Für die Klausuren ist dieses Thema eher außen vor zu lassen. Für die mündliche Prüfung sind Kenntnisse in diesem Bereich aber durchaus von Bedeutung (insbesondere, wenn ein Verfassungsrechtler oder Steuerrechtler der Prüfungskommission beiwohnt).Schuldenbremse im Grundgesetz: Steuerpläne von Union verfassungwidrig?
EU-Subventionen für Landwirte dürfen veröffentlicht werden
Geschrieben von: stephan am 20.07.2009
Das OVG Koblenz urteilte am 14.7.2009 (Az 10 B 10601/09.OVG), dass die Landwirte, die Agrarsubventionen erhalten, die Veröffentlichung der ihm gewährten Mittel hinnehmen müssen. Die Entscheidung liegt auf einer Linie mit einem Beschluss des hessischen VGH (09.06.2009, Az 10 B 1503/09 u. a.).
Öffentliches Interesse wiegt hier schwerer als Persönlichkeitsrechte des Landwirts
Das Persönlichkeitsrecht des Landwirtes sei zwar nicht unerheblich tangiert, aber im Ergebnis würden die öffentlichen Interessen hier Vorrang genießen. Es könne offen bleiben, ob der Antragsteller bei der Beantragung der Agrarförderung für das Jahr 2007 (konkludent) auf den Schutz seiner persönlichen Daten verzichtet habe.
Die Veröffentlichung der Subvention sei jedenfalls durch überwiegende öffentliche Interessen gerechtfertigt. Die einschlägige nationale Regelung dient der Umsetzung europäischer Vorgaben. Durch diese Regelung soll die Transparenz der Subverntionsvergabe erhöht werden. Die Verwendung der EU-Gelder, die gerade im Bereich der Landwirtschaft beträchtlich sind, soll besser durch die Öffentlichkeit kontrolliert werden können.
Examensrelevanz
Dieser Fall eignet sich gut als Verwaltungsrechtsklausur kombiniert mit verfassungsrechtlichen Wertungsfragen sowie…
Weihnachtsgeld auch in schlechten Zeiten? Das BAG gibt seine Rspr zur negativen betrieblichen Übung auf!
Geschrieben von: stephan am 20.07.2009
Das BAG hat mit einer Entscheidung vom 18.3.2009 (10 AZR 281/08) seine ständige Rspr zur gegenläufigen/negativen betrieblichen Übung aufgegeben. Damit dürfte das ein oder andere Weihanchtsgeld auch in den Krisenjahren sicher sein.
Was ist eigentlich eine “betriebliche Übung”?
Zunächst einmal soll hier kurz das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung erklärt werden. Das Entstehen von Ansprüchen aus betrieblicher Übung setzt einen Umstandsfaktor (vorbehaltslose Gewährung einer Leistung) und einen Zeitfaktor (regelmäßige Wiederholung) voraus. So entsteht beim Weihnachtsgeld nach stRspr des BAG ein Anspruch aus betrieblicher Übung dann, wenn der Arbeitgeber drei Jahre hintereinander ohne Vorbehalt zahlt.
Die dogmatische Grundlage für die betriebliche Übung ist umstritten. Insofern stehen sich zwei wesentliche Positionen gegenüber: die Vertrauenstheorie und die Vertragstheorie. Nach der erstgenannten Ansicht basiert die betriebliche Übung auf einem vom Arbeitgeber gesetzten Vertrauenstatbestand. Nach der Vertragstheorie hingegen handelt es sich um eine stillschweigende Änderung der Arbeitsvertrags. Das konkludente Angebot des Arbeitgebers sei in der mehrfachen vorbehaltlosen Gewährung der Leistung zu sehen, wobei er gem.
Geschrieben von: christoph am 20.07.2009 Geht mal auf seine Seite: http://www.tuckermax.com – highly entertaining! Bestsellerautor des Buches “I hope they serve beer in hell”. Ein par sehr lustige Geschichten auf seiner Seite – sollte man sich mal angucken… Hier ein par Ausschnitte aus seiner FAQ: Basic Personal Information: What is your job? Do you work as a lawyer?Tucker Max – oder auch “wie man Jura richtig studieren sollte”

Height: 6′0″
Weight: 185 lbs
Current Residence: Hollywood, CA
High School: Blair Academy, ‘95
College: The University of Chicago (BA ‘98). Can you believe the irony? The school where fun goes to die produced one of the premier partiers of this generation. And I still graduated in three years, with highest honors.
Graduate School: Duke Law School (JD, ‘01). Duke even gave me an academic scholarship. Fate, it seems, has a sense of humor.
I am a best-selling author, which makes me a writer. I also wrote and produced a movie, which makes me a screenwriter and a movie producer. Of course I don’t work as a lawyer, I…
Endlich höchstrichterlich entschieden: BGH zu Nutzungsausfallschäden im Kaufrecht
Geschrieben von: christoph am 19.07.2009
BGH, Urteil vom 19. Juni 2009 – V ZR 93/08
Den infolge der Lieferung einer mangelbehafteten Sache entstandenen Nutzungsausfallschaden kann der am Vertrag festhaltende Käufer nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB ersetzt verlangen.
In dieser extrem examensrelevanten Entscheidung hat der BGH endlich die hoch umstrittene Frage geklärt, inwiefern ein Schadensersatz neben der Leistung wegen einem Nutzungsausfallschaden verlangt werden kann, wenn eine mangelhafte Sache geliefert wird und diese wegen der Mangelhaftigkeit nicht genutzt werden kann.

Die Gegenansicht
Der Ansicht, dass hier § 280 Abs. 2 BGB mit seiner Verweisung auf die Verzugsvoraussetzungen (§ 286 BGB) einschlägig ist, hat der BGH eine Absage erteilt. Teilweise wird demnach vertreten, in der Lieferung einer mangelhaften Sache liege eine Verzögerung der…
Fahrlehrer darf während des Farhunterrichts nicht telefonieren
Geschrieben von: christoph am 19.07.2009
Zu BVerfG, Beschluss vom 02.06.2009 – 2 BvR 901/09:
Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Fall die Verfassungsbeschwerde eines Fahrlehrers ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Der Fahrlehrer war wegen verbotenen Mobiltelefonierens während einer Fahrschulübungsfahrt als Führer eines Kraftfahrzeugs zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt worden. Das besondere war hier nur, dass der Fahrschüler am Steuer saß – der Fahrlehrer war wie bei der Fahrschule üblich nur Beifahrer, wobei er natürlich über die zusätzlichen Gas-, Brems- und Kupplungspedale verfügt.

Seine Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die Verwerfung eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die amtsgerichtliche Entscheidung.
Fahrlehrer gilt als verantwortlicher Fahrzeugführer
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung sei laut dem BVerfG bereits geklärt, dass ein Fahrlehrer bei Fahrten zur Vorbereitung oder Ablegung der Führerscheinprüfung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern als verantwortlicher Führer des Fahrzeugs gelte. Er unterliegt deshalb den gleichen straßenverkehrsrechtlichen Ge- und Verboten wie der das Fahrzeug steuernde Fahrschüler.
Examensrelevanz
Die ablehnende Annahmeentscheidung des BVerfG ist als solche nicht unbedingt als relevant für das…
Alles neu macht der Julei…
Geschrieben von: simon am 17.07.2009
Soweit man das aus sicherer Entfernung beurteilen kann, brennt in Schleswig Holstein der (politische) Baum. Intrigen und Wortbruch, gegenseitige Vorwürfe; aber was bleibt jenseits des politischen Hickhacks? Als schöner Aufhänger dienen die aktuellen Ereignisse, um ein Thema aus dem Staatsorganisationsrecht zu wiederholen: Neuwahlen bzw. Auflösung des Bundestages und konstruktives Misstrauensvotum. Die Vorschriften hinsichtlich der einzelnen Landesparlamente sollten aber bei der Examensvorbereitung zumindest grob parat sein.
Hierzu ist grundsätzlich zu sagen, dass die Amtsdauer der Bundesregierung mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages endet, dies folgt aus Art. 39 I 2 GG. Ausnahmen bilden allerdings die Art. 67 und 68 GG.
Das konstruktive Misstrauensvotum des Art. 67 GG
Das konstruktive Misstrauensvotum ist das einzige Instrument, den Bundeskanzler gegen seinen Willen und nach Ersuchen des Bundespräsidenten abzulösen. Wichtig und entscheidend ist allerdings, dass der Bundeskanzler seines Amtes nur dann verlustig werden kann, wenn zugleich ein neuer Kandidat gewählt wird. Eindruck in der mündlichen Prüfung könnt ihr schinden, wenn ihr die entsprechende Vorschrift der WRV kennt: Art…
Grundbuch elektronisch – Zwangsvollstreckung online
Geschrieben von: christoph am 14.07.2009
Am 10.07.2009 haben mehere Gesetze den Bundestag passiert. Eins davon lässt die Führung des Grundbuchs nunmer komplett elektronisch zu. Ein anderes führt unter anderem die Möglichkeit ein, das Zwangsvollstreckungsverfahren online abzuhalten.
Also wenn das keine schriftliche Einladung ist, in der mündlichen Prüfung Immobiliarsachenrecht, Grundbuchrecht und Zwangsvollstreckungsrecht abzufragen, weiß ich auch nicht…
Der Jus-Coach
Geschrieben von: christoph am 11.07.2009
Eine schöne Sammlung von Artikeln rund um das Jurastudium findet man bei dem sog. Jus-Coach – siehe: http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=986517F441284E33A89F9FCC17882837&toc=JuS.15
Auf dieser Seite werden einige Nette Artikel rumd um das Thema Jurastudium und Karriere präsentiert. Ist teilweise nett geschrieben – kann man sich also mal angucken.
Arbeitnehmerdatenschutz: Neuer § 32 BDSG tritt am 1.9.2009 in Kraft
Geschrieben von: Gerrit am 11.07.2009
Nach den (echten und vermeintlichen) Datenskandalen bei Deutscher Bahn, Lidl und Telekom hat der Gesetzgeber den Arbeitnehmerdatenschutz auf die politische Agenda gesetzt. Fraktionsvorschläge aus dem Bundestag, die noch in dieser Legislaturperiode eine umfassende Kodifizierung des Arbeitnehmerdatenschutzes erreichen wollten, haben sich aber vorläufig nicht durchgesetzt.
Vielmehr hat die Bundesregierung einen Vorschlag für einen neuen § 32 BDSG unterbreitet (BT-Drucks. 16/13657, S. 34 ff.), der am 3.7.2009 die parlamentarische Hürde genommen hat. Der neue § 32 BDSG tritt zum 1.9.2009 in Kraft. Die Neuregelung lautet:
§ 32 BDSG – Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
(1) Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten nur dann…
Rezension – Hemmer Skript Strafprozessrecht
Geschrieben von: simon am 8.07.2009
Zum Skript
Auflage: 2. Auflage, Mai 2008
ISBN: 3-89634-817-3
Seiten: 183
Zum Inhalt
Das “dicke” Hemmer StPO Skript bereitet inhaltlich den Stoff auf, der im Rahmen der Vorbereitung auf das erste Examen auch ausreichen sollte. Der Aufbau des Skripts folgt dem Gang des Strafverfahrens, von der Aufnahme des Ermittlungsverfahrens mit den Eingriffsmaßnahmen, über das Zwischenverfahren und das Hauptverfahren mit der Hauptverhandlung. Selbstverständlich kommen die Maximen des Strafprozesses nicht zu kurz, ebenso wie die besonderen Verfahrensarten und die Rechtsmittel.
Mein Eindruck und meine Empfehlung
Das besagte Skript habe ich erstmals komplett für die Mündliche Prüfung durchgearbeitet, da ich wusste, das systematische und etwas tiefer gehende Kenntnis im Strafprozessrecht gefordert waren.
Als sehr angenehm habe ich den Aufbau des Skriptes empfunden, der chronologisch den Ablauf des kompletten Strafverfahrens abarbeitet. Letztendlich kann man sich so schon an Hand der Überschriften einen sehr guten und einfachen Überblick über die Materie verschaffen und verliert nicht den Überblick, was bei einer abstrakten Materie, wie dem Strafprozessrecht entscheidend ist.
Als etwas zu langatmig habe ich den Teil über die Standardmaßnahmen der Staatsanwaltschaft…
Rezension – Hemmer Skripten BGB AT I, II, III
Geschrieben von: christoph am 8.07.2009
Aufbau
Die Skripten von Hemmer zum BGB AT folgen einem logischen Aufbau. Das erste Skript beschreibt die Entstehung des Primäranspruchs, das zweite Skript das Scheitern des Primäranspruchs und das dritte Skript das Erlöschen des Primäranspruchs. Ansonsten sind die Skripten an sich auch klausurtypisch aufgebaut, so dass man bei jedem Prüfungspunkt genau weiß, wo man ihn in der Klausur zu verrorten hat.
Inhaltlich
Inhaltlich gilt es zu diesen drei Skripten zu sagen, dass hier beinahe keine Wünsche offen bleiben. Wer noch mehr Detailwissen haben möchte, muss schon einen Kommentar zurate ziehen. Es wird wirklich fast jedes klausurrelevante AT-Problem angesprochen und knapp und bündig erläutert.
Problematisch ist jedoch, dass das Wissen aus diesen drei Skripten fast schon über das hinausgeht, was man im AT für das Examen wissen muss. Die Skripten sollten deshalb in mancherlei Hinsicht mit Vorsicht zu genießen sein, da selbstverständlich nicht alles aus diesen Werken verinnerlich werden muss. Eine richtige Schwerpunktsetzung ist in den Skripten nur teilweise zu erkennen – an manchen Stellen werden eher unwichtige Teile der Vollständigkeit halber trotzdem sehr ausführlich…
EuGH: Zwangsgeld und Pauschalbetrag für Griechenland wegen unterlassener Rückforderung von Beihilfen
Geschrieben von: simon am 8.07.2009
Griechenland muss wegen unterlassener Rückforderung europarechtswidriger Beihilfen an Olympic Airways, ein Zwangsgeld mit einem Tagessatz von 16.000 Euro und einen Pauschalbetrag von zwei Millionen Euro zahlen.
Dies entscheid der EuGH im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, Art. 226 EG. Vorangegangen waren dieser Entscheidung seit 2002 mehrere Erklärungen der Kommission und Verfahren vor dem EuGH auf Grund der Untätigkeit der griechischen Regierung (gekürzt und vereinfacht).
Examensrelevanz hoch
Wichtig und relevant für die Examensvorbereitung: Erneut hat der EuGH im Rahmen seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass für die Rückforderung europarechtswidriger Beihilfen (Art 87 EG) das nationale Recht anzuwenden sei. Hier gehört insbesondere die Entscheidung “Alcan Deutschland GmbH” zum absoluten Pflichtstoff. Demnach werden die deutschen Vorschriften des VwVfG, insbesondere § 48 VwVfG “europarechtsfreundlich” modifiziert:
- Das Ermessen aus § 48 I S.1 VwVfG reduziert sich auf Null; begründet werden kann dies mit dem überragenden Gemeinschaftsinteresse
…
Die Technik des Visual Reading
Geschrieben von: stephan am 6.07.2009
Der nachfolgende Artikel ist von Nadine Rühleman vom Verlag Grüning. Er gibt unserer Einschätzung nach einige wertvolle Tipps zum schnelleren Lesen, sodass wir ihn online gestellt haben – urteilt selbst!
“Der Begriff „Speed Reading“ ist wieder in aller Munde. Derzeit vielleicht mehr denn je zuvor? Aber warum? Weil Leistungsdruck und Informationsfluss immer mehr stärker zu werden scheinen.
Die Akademie Grüning gibt die Technik des Visual Reading weiter. Eine Technik, mit der man Informationen nicht nur schneller aufnimmt, sondern vor allem schneller versteht und langfristig behält. Denn genau hier liegt das größte Problem bei unserem herkömmlichen Lesen: die mangelnde Erinnerung. Mit Hilfe des Visual Reading können Sie durch einfache Übungen Ihre Lesegeschwindigkeit und somit auch Ihr Textverständnis verbessern.
Die durchschnittliche Lesegeschwindigkeit liegt bei ca. 160-240 Wörter pro Minute (wpm). Eine ganz einfache Methode sorgt dafür, dass Sie 1/3 schneller lesen als zuvor. Untersuchungen in einem Leselabor ergaben, dass das Auge 1/3 der „Lesezeit“ für das Suchen der neuen Zeile braucht. Das heißt konkret, wenn Sie drei Stunden gelesen haben, haben Sie eine Stunde allein damit verbracht,…
Schnelles Jurastudium: In 6 Semestern zur Examensanmeldung
Geschrieben von: christoph am 5.07.2009
Intention des Artikels
Da hier bereits ein Artikel zum Thema “von 7 auf 9,7″ gepostet wurde, möchte ich deshalb die Chance nutzen, meine Erfahrungen im Bezug auf die Schnelligkeit meines Studiums zu teilen. Diese Schilderung ist nicht als Erfolgsgarant oder als Belehrung zu sehen, sondern sie soll diejenigen ermuntern, denen während des Studiums auch schnell langweilig wird; ein etwas länger dauerndes Studium hat ebenso viele Reize und ist gleichermaßen legitim, denn jeder muss das für sich richtige und optimale Tempo finden. Gerade im Hinblick auf das Staatsexamen kenne ich viele Leute, die sich nach hinten raus doch etwas mehr Zeit nehmen wollten und dann mit Erfolg gekrönt wurden.
Zum Ablauf des Studiums (Bonn)
Das erste Semester nutzte ich, um zunächst einmal herauszufinden, ob das Jurastudium tatsächlich für mich geeignet ist. Hier ging ich normal nach den Empfehlungender Studienordnung vor.
Mein Studium war sodann seit dem zweiten Semester davon geprägt, dass ich zusätzlich zu den von der Studienordnung vorgeschriebenen Klausurfächern immer ein bisschen mehr als vorgeschrieben belegte. Ein solches Verhalten war dadurch motiviert, dass das Durchfallen…
BVerfG: Keine Grundrechtsfähigkeit für Stromversorger, die mehrheitlich in staatlicher Hand liegen
Geschrieben von: christoph am 4.07.2009
Zu BVerfG, Beschluss vom 18.05.2009 – 1 BvR 1731/05:
Ein mehrheitlich von der öffentlichen Hand beherrschtes Stromversorgungsunternehmen in der Form einer Aktiengesellschaft darf sich nicht auf die materiellen Grundrechte berufen.
Das BVerfG hat damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Ein Hoheitsträger dürfe nicht durch die Gründung einer juristischen Person des Privatrechts die eigene Grundrechtsbindung abstreifen und mittelbar eine eigene Grundrechtsfähigkeit erwerben.
Es soll eben keine Möglichkeit der sog. Flucht der öffentlichen Hand ins Privatrecht geben. Der Staat könnte sich ansonsten auf einfache Art und Weise seinen Schutzpflichten entziehen.
Ideal für die Ö-Rechts-Klausur
Bei einer Verfassungsbeschwerde kann dieses Problem schon bei der Antragsfähigkeit oder bei der Beschwerdebefugnis diskutiert werden. In der verwaltungsrechtsrechtlichen Klage ist die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs fraglich. Auch im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung kann dieses Problem eine Rolle spielen, wenn es zu diskutieren gilt, inwiefern die Grundrechte eines solchen Unternehmens in die Abwägung mit einfließen können (letzteres lief in abgewandelter Form z.B. auch im Januar in der ersten Ö-Rechts-Klausur).
Mündliche Prüfung
Für die mündliche…
Freiheitsstrafe für Gastwirt
Geschrieben von: simon am 3.07.2009
Das LG Berlin hat einen Gastwirt, der im Rahmen eines Wettrinkes, “Komasaufens” hochprozentige alkoholische Getränke an Jugendliche ausgeschänkt hatte, zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 5 Monaten veurteilt. Die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB ergibt sich aber auch vor allem aus dem Umstand, dass er selbst überwiegend Wasser statt Schnaps getrunken hatte. Das 16 Jahre alte Opfer war nach ca. 45 Tequila und 4,4 Promille ins Koma gefallen und verstarb fünf Wochen später.
Der Fall bietet die Gelegenheit, sich den Tatbestand des § 227 StGB nochmals ins Gedächtnis zu rufen. Genaues Arbeiten erfordert der Fall beim Tatbestand der Körperverletzung (Gesundheitsschädigung oder/und körperliche Misshandlung?); auch kann an eine Abgrenzung Tun-Unterlassen gedacht werden. Probleme treten auf beim Vorsatz, hier muss zur Fahrlässigkeit abgegrenzt werden; als Argumentaionsansatz kann insbesondere der Umstand herangezogen werden, dass der Wirt seinerseits nur Wasser getrunken hatte. Der Unmittelbarkeitszusammenhang bereitet vorliegend meiner Meinung nach (ausnahmsweise) keine sehr großen Schwierigkeiten.Insgesamt ein Fall, der sich gut fürs Examen eignet, sowohl für die Klausuren, als auch die mündliche Prüfung.
Setzen, Sechs!
Geschrieben von: simon am 1.07.2009
Schüler bewerten ihre Lehrer im Internet. Was zu unseren Zeiten selbst in der Abiturzeitung schon höchst umstritten war, wird nun auch in Zukunft online jederzeit möglich sein. Der BHG entschied vergangene Woche im Rahmen einer Revision, dass die Lehrerbewertung auf der Internetseite www.spickmich.de , jedenfalls für registrierte User, grundsätzlich möglich ist.
4,3 nicht gut genug
Geklagt hatte einer Lehrerin, die sich mit ihrem Unterlassungsanspruch vergeblich durch die Instanzen bis zum höchsten Zivilgericht gekämpft hatte und auch dort letztlich keinen Erfolg hatte. Sie wurde auf besagter Seite mit einer Zensur von 4,3 bewertet.
Meinungsfreiheit genießt Vorrang
Auf besagter Internetseite ist es möglich, Lehrerbewertungen nach Schulnote abzugeben; ergänzt werden diese durch einfache Schlagwörter wie „cool“ oder „witzig“. Zusammengerechnet und geteilt ergibt sich dann eine Endnote für den Betroffenen. Der BGH sah zum einen die Erhebung und Speicherung der personenbezogenen Daten als zulässig an, ein entgegenstehendes Interesse der Klägerin (ua. in § 29 BDSG) hätte sich allenfalls aus ihrem Recht auf informationelle…


