2. Zivilrechtsklausur – Januar 2012 – 1. Staatsexamen NRW, Schleswig-Holstein
Vielen Dank an Christina für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der 2. Zivilrechtsklausur im Januar 2012.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
Update: Der erste große Hauptteil war BGH Urt. v. 11.05.2011 – VIII ZR 289/09 (siehe hierzu auch unseren Beitrag) nachgebildet. Im weiteren waren noch folgende Abwandlungen angeschlossen:
1. Abwandlung
Frau B gefällt die Kaffeemaschine, die ein Erbstück aus der Familie des Mannes E ist nicht. Er hat diese Kaffeemaschine in die Ehe eingebracht. Die beiden leben in gesetzlichem Güterstand. Bei einer Shoppingtour sieht B einen Kaffeevollautomaten im Schaufenster des Elektrofachgeschäfts von H (e.K.) und will diesen sogleich kaufen. Im Geschäft verhandelt sie mit Verkäufer V und kauft den Kaffeevollautomaten für 1.000 €. Zu Hause beschließt sie, dass die alte Kaffeemaschine der neuen weichen muss und verschenkt diese an Nachbarin N, welche denkt, dass die Kaffeemaschine der B gehört. Als E nach Hause kommt und sieht, dass die Kaffeemaschine weg ist, ist er total enttäuscht. B berichtet ihm dann, was abgelaufen ist.
In Nrw gabe es noch eine dritte Abwandlung:
Dort war nach den Rechten des Unternehmers gegen den Lieferanten gefragt. Untenehmerregress. Und die beieden hatten einen individualverraglichen gewährleistungsausschluss vereinbart.
Vielen Dank, makiel, ein Hinweis wurde hinzugefügt!