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2. Zivilrechtsklausur – Januar 2012 – 1. Staatsexamen NRW, Schleswig-Holstein

|
17. Januar 2012 | von Redaktion
.

Vielen Dank an Christina für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der 2. Zivilrechtsklausur im Januar 2012.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!

Sachverhalt

Update: Der erste große Hauptteil war  BGH Urt. v. 11.05.2011 – VIII ZR 289/09 (siehe hierzu auch unseren Beitrag) nachgebildet. Im weiteren waren noch folgende Abwandlungen angeschlossen:

1. Abwandlung
Frau B gefällt die Kaffeemaschine, die ein Erbstück aus der Familie des Mannes E ist nicht. Er hat diese Kaffeemaschine in die Ehe eingebracht. Die beiden leben in gesetzlichem Güterstand. Bei einer Shoppingtour sieht B einen Kaffeevollautomaten im Schaufenster des Elektrofachgeschäfts von H (e.K.) und will diesen sogleich kaufen. Im Geschäft verhandelt sie mit Verkäufer V und kauft den Kaffeevollautomaten für 1.000 €. Zu Hause beschließt sie, dass die alte Kaffeemaschine der neuen weichen muss und verschenkt diese an Nachbarin N, welche denkt, dass die Kaffeemaschine der B gehört. Als E nach Hause kommt und sieht, dass die Kaffeemaschine weg ist, ist er total enttäuscht. B berichtet ihm dann, was abgelaufen ist.

 Wer ist Eigentümer der Kaffeemaschine?
2.Abwandlung
Zwei Monate nach dem Kauf des Kaffeevollautomaten kann dieser kein Wasser mehr erhitzen, sodass es keinen heißen Kaffee mehr gibt. Das liegt daran, dass es einen Wackelkontakt in einem Kabel gibt. Ob dieser Wackelkontakt schon beim Kauf vorlag, kann nicht herausgefunden werden.
3. Abwandlung (nur NRW)
Sinngemäß: Unternehmerregress und individualvertraglicher Gewährleistungsausschluss zwischen Lieferant und Unternehmer.
Kann B die Lieferung eines neuen Kaffeevollautomaten von H verlangen?
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YARPP
  • makiel

    In Nrw gabe es noch eine dritte Abwandlung:
    Dort war nach den Rechten des Unternehmers gegen den Lieferanten gefragt. Untenehmerregress. Und die beieden hatten einen individualverraglichen gewährleistungsausschluss vereinbart.

  • Nicolas Hohn-Hein

    Vielen Dank, makiel, ein Hinweis wurde hinzugefügt!

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