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Sachverhalt der 1. Zivilrecht Examensklausur – Oktober 2010 – 1. Staatsexamen NRW, Berlin, Niedersachsen

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18. Oktober 2010 | von Samuel Ju
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Folgender Fall lief heute zum Einstieg in den Oktober-Examenstermin des 1. Staatsexamens in NRW, Niedersachsen und in Berlin:

A, B und C sind gleichberechtigte Gesellschafter einer GbR. Dabei handelt es sich um eine Anwaltssozietät. Mandant M begehrt von der GbR Rechtsbeistand bzgl. einer Forderung, die er gegen X hat (100.000 Euro). Für das Mandat ist innerhalb der Sozietät der C zuständig.

Nach langwierigen Verhandlungen mit dem X einigt sich der C mit dem X auf die Zahlung von 60.000 Euro. Diese 60.000 Euro lässt er sich von C auf sein privates Konto und nicht auf das Gesellschaftskonto überweisen. Nachdem C die 60.000 Euro abgehoben hat, verzockt er sie in einem Casino. Im Übrigen ist er mittellos.

Überraschenderweise kommt nun der M und möchte sein Geld. Dadurch fliegen die Machenschaften, von denen auch A und B bisher nichts wussten auf.

Frage 1a: Kann M von der GbR Zahlung von 60.000 Euro verlangen?
Frage 1b: Kann M daneben Zahlung vom sehr vermögenden B verlangen? B wendet ein, dass er (und A) nichts vom Verhalten des C wussten und es auch keine Anzeichen dafür gab, dass C sich so verhält.

Frage 2: Unterstellt M hat einen Anspruch auf Zahlung von 60.000 Euro gegen B, hat B dann Ansprüche gegen die Gesellschaft und/oder gegen A?

Frage 3: Welches Gericht ist zuständig im Rahmen von Frage 1b, wenn die Gesellschaft in O ihren Sitz hat, der B in P und der M in Q? Es sei unterstellt, dass es in allen Orten Amts- und Landgerichte gibt.
Wie kann der A in diesem Prozess seine Rechte wahren?

Samuel Ju

Jurastudium in Bonn und Mainz, Staatsprüfung am OLG Düsseldorf im Juni 2011, Schwerpunktstudium im Bereich „Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht“ an der Universität Mainz, Mitgründer der Online Jura Lernkartei Repetico

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YARPP
  • Marks

    Ich möchte anmerken, dass in NRW keine Zusatzfrage dabei war.

  • Marks

    Anders: in NRW gab es die Frage drei gar nicht.

  • SimSamSu

    Dafür war in Niedersachsen eine andere Abwandlung, in der A sich betrunken und dann morgens zum Gericht gefahren ist. Er fährt die F an, die von B Ersatz der Behandlungskosten möchte. Bei einem Blutalkoholtest kam heraus, dass A, der Schlangenlinien gefahren war, 0,5 Promille hatte

  • Charles

    In Niedersachsen gab es eine Abwandlung statt Frage 3.
    Diese lautete sinngemäß etwa „A ist enttäuscht über das Verhalten von C und betrinkt sich abends. Am nächsten Morgen macht er sich, obwohl er weiß, dass er nicht fahrtüchtig ist, mit seinem Privat-PKW auf zu einem Gerichtstermin. In Schlangenlinien fahrend verletzt er den Fußgänger F schwer. Die Polizei stellt 0.5 Promille fest. Frage: Kann F von dem B (!) den Ersatz der Behandlungskosten iHv 5000 Euro fordern“.

  • Samuel

    Besten Dank für die Hinweise!

  • A

    Dann will ich noch einmal kurz und schüchtern anmerken, dass die Niedersachen-Klausur am Montag auch in MV geprüft wurde (mit Abwandlung Betrinken und Behandlungskosten F von B).

  • Pingback: 1. Staatsexamen Oktober 2010 - 2. Zivilrecht Examensklausur | Juraexamen.info()

  • Antonia

    welche Ansprüche sollen bei Frage 2 gegen die GbR geprüft werden?

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