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Strafrechtsklausur – Januar 2012 – 1. Staatsexamen Niedersachsen

|
26. Januar 2012 | von Nicolas Hohn-Hein
.

Vielen Dank an Ansgar für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls in Stichpunkten. Ergänzungen sind daher besonders erwünscht.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!

-T begehrt seine Nachbarin N
-schickt ihr Pakete von Online Versand (in ihrem Namen und auf ihre Rechnung)
-beobachtet sie mit Fernglas
-ruft anonym an um zu fragen ob bestellte Dessous gefallen haben
-durch Fangschaltung wird er ermittelt
-Staatsanwältin beantragt U-Haft bei Richterin R
-Feministin R meint N müsse damit allein fertig werden und erlässt keinen
-T in Wut darüber, dass N ihn verschmäht
-fängt N auf Nachhauseweg ab, maskiert, drängt sie in Hauseingang, hält ihr den Mund zu
-fuchtelt mit Schere vor ihr rum „Wenn du mich weiter iggnorierst, passiert was!“
-N geht zur Polizei, über S wieder zu R
-diesmal erlässt R Haftbefehl
-Verteidigerin droht R mit „Medienrummel“, wenn T nicht aus U-Haft kommt
-R hat keine Lust auf diesen, hebt Haftbefehl auf
-T auf freiem Fuß, verschafft sich Zugang zur Wohnung der N
-wartet auf sie, N kommt nach Hause bemerkt ihn nicht, geht duschen
-er spielt Psycho nach, ersticht sie mit einem ihrer Küchenmesser mit 10 Stichen
-schreibt mit vergossenem Blut „Rache für eine verschmähte Liebe“ an die Wand
Strafbarkeit von T und R?

Nicolas Hohn-Hein

Studium in Bonn, Passau und Angers (Frankreich). Referendariat in Düsseldorf und Berlin.

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      Ich empfinde diese Klausur als „atypisch“. Hat jemand einen Lösungsvorschlag?

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